Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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16 zwingt, die der Moralität ebenso schädlich als der allgemeinen Staatsindustrie wenig erspriesslich ist. ״Als Unterthanen eines Landes, welches den Bekenner jeder aufgenommenen Religion gemäss seiner Constitation schützt, haben sie Anspruch auf gleiche Behandlung mit den übrigen Staatsbürgern, und es ist ein unbegründeter Einwurf, dass der Jude ein Feind der Arbeit sey; denn abgesehen davon, dass durch das Beispiel anderer Länder sich das Gegenteil leicht erweisen lässt, und die Juden vor 2000 Jahren doch eines der kultiviertesten Völker waren, so zeigt sich bey Beurtheilung dieses Einwurfes nach psychologischen und natürlichen Gründen, dass die gegenwärtige Lage derselben eine notwendige Folge der Gesetze war, unter deren Druck sie seufzten, die Gesetze, die von religiöser Schwärmerei diktiert, allen Forderungen einer guten, jede Kraft in Anspruch nehmenden und aufmunternden Staatsverwaltung fremd und ein traueriges Denkmal der schiefen Beurteilung voriger Jahrhunderte sind“. Demgemäss müsste eigentlieh, meint das Gutachten weiter, den Juden nicht nur die Zulassung zum Handel mit Gütern, sondern auch deren Besitz vollständig gestattet sein. Und dies nicht bloss aus menschlichen, ethischen, sondern auch rechtlich praktischen Gründen, da ״es an sich eine etwas paradoxe Sache ist, dass jemand mit einem Gegenstände handeln darf dessen Besitz ihm verbothen ist“. Da es aber, nach Auffassung der Regierung, trotzdem einstweilen bei der Ausschliessung der Juden vom Grundbesitz zu verbleiben habe, so müssten doch wenigstens Mittel und Wege gefunden werden, durch die den Juden die Zulassung zum Güterhandel auch bei öffentlichen Privat- Versteigerungen in der Weise möglich gemacht werde, dass ihrer Spekulation und Nützlichkeit voller Spielraum gewahrt bleibe, wobei freilich auf das Wohl und die Schadloshaltung der Öffentlichkeit in erster Reihe Bedacht genommen werden müsse. Nach sachgemässer Auseinandersetzung jedes einzelnen Punktes der Frage erfolgt schliesslich ein zusammenfassender praktischer Vorschlag in sechs Punkten, wobei es allerdings an Beschränkungen der Juden ״als absolute Folge ihres fremdartigen Zustandes im Staate* nicht fehlt. Es ist nicht weiter bekannt, welche augenblicklichen Folgen dieses Gutachten für die Juden hatte, dass es aber mitgewirkt hat, die Zelt des bayerischen Judenediktes vorzubereiten, beweist so