Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 56

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 56)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486307--6477-3492852
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

11 das Land wenigstens seinen ältesten Verhältnissen1 *) zurückgegeben werden. Frankreich, das das Land Salzburg über ein Jahr lang provisorisch verwaltete, und dem es die Bestimmungen des erwähnten Friedens *wie einen Girowechsel nach bezogener Valuta“zur Disposition stellten, trat es nämlich mit Verzichtleistung Oesterreichs im Vertrage von Frankfurt (12. September 1810), gemeinsam mit den am rechten Ufer des Inns gelegenen Landstrichen an die Bayerische Krone ab. Salzburg wurde so seit 30. September 1810 eine bayerische Provinz, die mit Hinzuziehung mancher tiroüscher und bayerischer Landesteile3) den gemeinsamen Namen ״Bayerischer Salzachkreis“ führte und in mehrere Land־ und Herrschaftsgerichte mit einem Haupt-Stadtgerichte zerfiel4). Hinsichtlich der Judenfrage änderte sich auch jetzt in Salzburg nicht viel. Wohl hatten die Wellenschläge der josephinischen Gesetzgebung mehr nach Bayern herübergeschlagen als in Oesterreich Wurzel gefasst und bei aller Beschränkung der Juden auch da* wenigstens die angelegentliche Beschäftigung mit dem Probleme hervorgerufen. Wohl fasste besonders der von Napoleon eingesetzte König Max Joseph die Regelung der Judenfrage ernstlich ins Auge, und wie mehrere Erlasse und Verordnungen über die bürgerliche Verbesserung der Juden, bezw. wie sie zu nützlichen Staatsbürgern erzogen werden könnten5), beweisen, zeigte seine Regierung wirklich guten Willen in der Angelegenheit6). Nichtsdestoweniger blieb dies einstweilen auf die Gesamtheit des Staatsgebietes, das sich aus den verschiedensten Ländereien mit den mannigfachsten Partikularrechten zusammensetzte, ohne durchgreifende Wirkung. Die Regierung konnte nicht einheitlich eingreifen und so bestand bis zum Jahre 1813, dem Zeitpunkte der Schöpfung des bayerischen Judenediktes7), von dem noch die Rede sein wird, und vielfach >) Siehe Band I S. 10-12. ף Koch-Sternfeld: Die 1. 30 J. 226. 8) Koch-Stevnfeld: Die 1. 30 J. 327, Pichler 972-973, 979. ף ehe .da Die 1. 30 J. 327, ebenda 972-973, 978. 8) Siehe Aretin 96. 6) Siehe Tänzer 169. Besonders das Regime des Ministers Montgelas bekämpfte die alten Vorurteile nnd überlebten Zustände, förderte Wissenschaft und Aufklärung wie auch allgemeine Religiunsduldung (vgl. Pichler 1010—17). 7) Siehe a. a. 0.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.