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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 49

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
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4 Last. Denn dadurch, dass jetzt die Stadt vom Lande Passaa getrennt war, die erstere bayerisch blieb und das letztere Gebiet, zn Salzburg gehörend, doch hinsichtlich des Leibzolles ein Gebiet für sich geworden war, entstanden drei für die Entrichtung des Leibzolles in Betracht kommenden Landesgrenzen auf dem verhältnismä8sig engen Territorium von zwei Ländchen. Juden, die aus Böhmen kommend, zu den Passauischen Märkten reisten, mussten auf diese Weise dreimal den Leibzoll bezahlen und zwar einmal beim Übertreten aus dem Altsalzburgischen oder einem anderen angrenzenden Territorium in das Passauisch-Salzburgische, dann beim Eintritt in das Gebiet der Stadt Passau und zum dritten Male beim Verlassen der Stadt und dem Wiedereintritt ins Passäuische. Die jüdischen Händler beschlossen daher, sich zwecks Behebung dieser misslichen Umstände und gleichzeitig wegen Aufhebung des Leibzolles überhaupt an die Landesregierung in Salzbürg zu wenden. Eine gar grosse Kühnheit gehörte jetzt nicht mehr dazu, da ja der Leibzoll fast überall in Misskredit stand und im Aussterben begriffen war, vor allem aber in Salzburg nicht mehr existierte. Gabriel Ufferheimer und Anschel Lewi1) hatten gewiss einen schweren Stand. Trotzdem berührt das entschlossene Vorgehen der Juden, schon wegen der zu Tage tretenden Solidarität, sehr sympatisch. Die Juden betrauten ihren Handelsgenossen Wolf Frisch aus Böhmen mit der Vertretung ihrer Sache and dieser reichte am 2. August 1804 im eigenen und in seiner Gefährten Namen 'ein Gesuch bei der Salzburger Regierung ein, das in der Bitte gipfelte, den Judenzoll auch im kursalzburgischpassauischen Teil des Salzburger Landes aufzuheben3). Mit Berufung auf die ärgerliche Last einer dreimaligen Kopfsteuer-Entrichtung, weist Frisch mit wirkungsvollen Worten auch darauf bin, dass ohnehin ״unser Handel bereits auf alle mögliche Art beschränkt ist, wodurch uns die meiste Gelegenheit zur Erwerbung eines Verdienst-Gebietbes und demnach zur Anschaffung des benöthigten Lebensunterhaltes benommen ist* *. Er schliesst mit dem Ausrufe: ״es möge sofort auf das Recht der Menschheit das höchste Augenmerk gerichtet werden“. ף Siehe a. a. 0. *) Siehe Wortlaut Anhang 11 U. A. u. L. Texte Nr. 20.

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