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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 48

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 48)
Language
German
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3 wohl im selben Jahre die Gewerbefreiheit in Salzburg eingefahrt wurde, und sich ein Mangel an tüchtigen Männern unter der ein־ heimischen Bürgerschaft schon seit lange dermassen geltend machte’ dass der Stadtrat in den Jahren 1781 und 1787 bemüssigt war Fremde zur Bewerbung um das Bürgerrecht aufzufordern1). Besser als im eigentlichen Salzburgischen standen für die Juden die Verhältnisse im Hochstifte Passau, das mit Ausnahme der Stadt Passau jetzt Salzburgisch geworden war. Dort durften schon von früher her Juden, wenn auch mit mancher Beschränkung, frei den Hausierhandel betreiben und die Märkte besuchen. Bfei der Übernahme des Ländchens seitens der kurfürstlichen Regierung wurde daran nichts geändert. Zumeist waren es böhmische Jaden, die damals ihrem Geschäfte nachgehend, nach dem Passauischen kamen. Aber auch deutsche waren darunter. Es ist uns eine Reihe der Namen dieser Juden mit den Orten ihrer Herkunft überliefert2). Nur eine Erschwerung lastete drückend auf ihrem Erwerb, — der Leibzoll. Wiewohl in Salzburg schon aufgehoben, hatte er sich im benachbarten Passau und Eichstadt über alle Stürme hinweg noch erhalten. Die neue Regierung mochte auch daran aus eigener Initiative nichts ändern. Die Ergiebigkeit des Judenleibzolles war hier etwas besser als dies früher einmal im Salzburgischen der Fall gewesen war. Die Gebühr betrug in der Zeit von Johanni bis Michaeli — wo weniger Juden kamen — 1 fl. 30 kr. und von Michaeli bis Johanni — der Hausierer-Saison — 45 kr. pro Person, ohne Unterschied zwischen kurzem oder langem Aufenthalt?). Bis zum Eintritt der kurfürstlichen Regierungszeit fügten sich die jüdischen Hausierer gerne oder nicht gerne in die bestehende Ordnung. Mit dem erfolgten Herrscbaftswecbsel aber vermochten sie es nicht mehr. Die Verwicklung, die durch den neuen Regierungsapparat hervorgerufen wurde, machte sich auch beim LeibzoU geltend und gestaltete ihn für die Juden zu einer fast unerträglichen % ג) Petzolt L.: ״Über Bürger und Bürgertum in der Stadt Salzburg* (Mitteil. d. H. f. S. Lk. Bd. 45/1905 Seite 34—36. a) Siehe Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 21, 28, 35. 5) Vgl. Anhang II U. A. u, L. Texte Nr. 28. I*

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