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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 47

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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2 Hieronymus führte nicht minder auf Münzen und Siegeln seit 1788 das Schwert zur Rechten und den Krummstab zur Linken.״ Nun sollte ihm das Schwert entrissen und die Macht des Krummstabes geschmälert werden. Die Souveränität eines der ersten deutschen Hockstifte hörte auf. Der Hauptbescbluss der Reichsdeputation zu Regensburg vom 23. November 1802, der sich nach Unterzeichnung des Friedens mit der Entschädigung der weltlichen Fürsten beschäftigte und die hierauf am 26. Dezember 1802 zwischen Oesterreich und Frankreich in Paris getroffene Vereinbarung zur Folge hatte, sprach das Erzbistum Salzburg mit den Propsteien Berchtesgaden und einem Teile von Passau und Eichstadt dem Grossherzöge Ferdinand von Toskano zu, dem Bruder des Kaisers Franz. Der letzte der regierenden Erzbischöfe hatte schon vorher Salzburg verlassen und legte mit Patent vom 11. Februar 1803 von Wien aus die weltlichen Regentschaft nieder. Am selben Tage erfolgte die formelle und persönliche Übernahme der Regierung durch den Grossherzog1). Salzburg war nunmehr ein weltlicher Staat mit bedeutend erweitertem Territorium und führte den Titel eines Kurherzogtums. Für die Juden war dieser Regierungswechsel, der zugleich ein Wechsel des Systems war, durchaus kein Segen. Wie unter der kurfürstlichen Regierung überhaupt ultramontane Grundsätze wiederum einwanderten und der früheren Reform mit Misstrauen begegnet wurde2), so ging man auch gegen die Juden mit der ganzen Schärfe der bestehenden gesetzlichen Beschränkung vor. Ihre Nichtzulassung nahm jetzt eher zu als ab. Es erging übrigens den Protestanten nicht viel besser. Auch das evangelische Glaubensbekenntnis galt noch immer, oder jetzt erst recht, als Hindernis für die Erlangung mancher Befugnisse. So lehnte der Stadtrat im Jahre 1804 das Gesuch eines Protestanten um Verleihung der Handelsgerechtsame zur Errichtung einer Fabrik unnachsichtig ab und berief sich dabei auf die bestehenden Landesgesetze, nach denen sich ein Protestant in Salzburg nicht ansiedeln dürfe, wie- *) Emmer: Erzherzog Ferdinand III. 3—25, 30, 133. Koch-Sternfeld: Die 1. 30 J. 300—301, 308—309 u. Beilage II, 310. Zauner, Sammlung der Staatsgesetze IV 334. Pichler 733, 749. *) Koch-Sterufeld; Die 1. 30 Jahre S. 315.

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