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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 353

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 353)
Language
German
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IRI
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315 betbuch eiftzutragen. Die beiden Materien gehörten in den Bereich der Liturgie nach der Thoravorlesung. Darum wurden sie mit diesen und dann auch anderen Gebetstücken, die auf dem Almemor verwendet wurden, vereinigt. Erst von dem Augenblick an, wo diese Einreihung in die übrige Almemorliturgie erfolgt war, besass die Gemeinde ein Memorbuch. — Davon gibt es keine einzige Ausnahme. — Wie erfolgte die Beschaffung eines Memorbuches? Die Gemeinde gab einem Schreiber den Auftrag, ihr ein solches zu liefern. Der Beauftragte schrieb ein Buch, vornehmlich ansgestattet mit der Almemorliturgie; daneben das allgemeine Martyrologium und Nekrologium. Würden diese letzteren allein im Buche gestanden haben, so würde die Gemeinde dieses nie und nimmer als ein Mb. anerkannt haben. Wie bereits wiederholt von uns betont wurde, besassen schon früher einzelne Gemeinden Märtyrerlisten und Nekrologlisten, die wohl auch gottesdienstlich verwendet wurden. Eines Tages beschlossen sie, sich ein Mb. zuzulegen, d. h. diese Stücke in ein synagogales Gebetbuch einreihen zu lassen. Erst von diesem Augenblick hatten sie das Bewusstsein, im Besitz eines Memorbuches zu sein. — Die allgemeine Liturgie nimmt vielfach sogar einen überragenden Baum ein. Als das Wiener Mb. (No. 6) vom Sofer auftraggemäss geliefert war, stand nichts darin als reichhaltige Liturgie. Aber die Gemeinde Wien besass nunmehr ein wirkliches Mb. Solche Memorbücher wurden wohl auch wie andere Gebetbücher fertig mit Liturgie, allgemeinem Martyrologium und Nekrologium von einem Sofer gekauft. Dazu gehören aus unserer Liste diejenigen von Burghasslach, Massbach, Oberlauringen, Zeckendorf und wohl auch Schwabach II; es fehlt diesen jede lokale Färbung, manche haben wenigstens, wie Oberlauringen, in dem Nekrologium Hinweise auf Eabbiner oder Personen des Bezirkes. Nicht einmal der Name der besitzenden Gemeinde erscheint auf dem Titelblatt; der Verkäufer (Sofer) hätte es eben so gut einer anderen Gemeinde überlassen können. Das Mb. von Zeckendorf würde niemals als dieser Gemeinde zugehörig erkannt werden, wenn nicht irgend jemand auf dem Innendeckel die einfache Bleistiftnotiz ״Zeckendorf״ angebracht hätte. So kommt es, dass mehrere Mbb. vorhanden sind, deren Bestimmungsgemeinden unbekannt sind; vgl. z. B. Salfeld ״Martyrologium“ S. XXVIII No. 8 u. 9. — Die Eintragung in ein fortwährend im Gebrauch befindliches Gebetbuch

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