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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 352

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 352)
Language
German
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314 der Verfassung der alten Mbb. gradezu auf den Grad der Wohlhabenheit und Bedeutung ihrer Gemeinden schliessen. Arme Gemeinden haben ärmliche, auf Papier geschriebene, reiche auf Pergament geschriebene, oft geradezu prunkhaft ausgestattete und eingebundene Mbb. Wenn der erste Schreiber, was die Eegel ist, ein Rabbiner oder anderer Kultusbeamter der Gemeinde war, so pflegte derselbe die Neueinträge in den folgenden Jahren fortzusetzen. Es erscheint über mehrere Seiten seine Handschrift —, bis zu seinem Tode. Nun kommt für die folgenden Einträge ein neuer sich gleichbleibender Schriftcharakter des Nachfolgers usw. Der Name des bisherigen Schreibers erscheint dann in dem ersten Nekrolog von der Hand des neuen. Diese Beobachtung zeigt sich fast bei jedem Mb. und gibt oft sicheren Aufschluss über die Zeit seiner Anlage. K. Was ist ein Memorbuch? Diese Frage, an den Schluss unserer Ausführungen gerückt, mag etwas verwunderlich klingen. Es wird aber zuzugeben sein, dass jedenfalls die bisher vornehmlich übliche Definition des Memorbuches als eines Mätyrer verzeichniss es kaum mehr aufrecht zu halten ist. Das Martyrologium gibt keinem einzigen Mb. ein besonderes lokales Gepräge; es ist, wie wir wiederholt betonten, tradierte Liturgie geworden. Nur die Tatsache, dass es an zwei Sabbaten des Jahres den Vorbeter veranlasste, es mit einer gewissen eindrucksvollen Feierlichkeit öffentlich beim Gottesdienst zu verwenden, während dieses im Laufe des Jahres kaum vor der Öffentlichkeit zur Geltung kommt, verursachte die bisherige einseitige Auffassung. Mit etwas mehr Berechtigung könnte man es als Nekrologium bezeichnen; denn wenn auch hier der allgemeine Teil zur Liturgie geworden, so gibt doch der lokale Teil, wo ein solcher vorhanden, ihm wenigstens eine individuelle Färbung. Die Minhagim des Maharil waren grundlegend für die Liturgie der deutschen Gemeinden. Wenn sie nun für alle oder bestimmte Sabbate das Seelengedächtnis (הזכרת נשמות) vorschrieben, so etwa wie an den sog. ״guten“ Sabbaten bestimmte Piutim eingeschoben werden, so ergab sich für die deutschen Gemeinden, auch wenn sie selbst keine Märtyrergemeinden waren, die Pflicht sich ein Martyrologium und ein Nekrologium zu beschaffen und in ein Ge-

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