Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 351)
- Language
- German
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313 änderen Quellen der betr. Gemeindegeschicbte keine Anhaltspunkte zur Bestimmung des Alters der ersten Ortseinträge bat, so ist es oft unmöglich, sieh ein Urteil über das Alter des Mb. zu bilden. Allenfalls kann man aus dem Scbriftcharakter auf die ungefähre Entstehungszeit schliessen. Zuweilen gelingt es, aus der Vergleichung mit einem Nachbar-Mb., mit dem eine Verwandschaft zu erkennen oder das offenbar bei der Anlage nachgeahmt ist, auf den richtigen Weg zu kommen. Es gibt ganze geschlossene Gruppen, die nach einem gemeinsamen Plan aufgebaut sind, oder sicher auf gemeinsamen Quellen beruhen. In unseren Listen z. B. Schwabach I, Pappenheim, Treuchtlingen, Pfersee*, oder Massbach und Oberlau־ ringen,- bei welch letzteren sogar eine gemeinsame Handschrift in der Uranlage vorzuliegen scheint; oder Fulda und Heidingsfeld. Einen sicheren Fingerzeig für die Anlagezeit hat man aber jedenfalls, wenn bei der Urschrift im Regentengebet der Name des Fürsten eingetragen und nicht etwa später durch Rasur wieder beseitigt ist. — Auf festerem Boden stehen wir natürlich, wenn der erste Eintrag oder einer der ersten datiert ist (Fürth, Fulda usw.). — Doch auch dann, wenn auf dem Titelblatt das Anlagejahr angegeben ist, bedarf es noch grosser Vorsicht bei der Zeitbestimmung für die ersten Einträge. Fast regelmässig gehen diese viel weiter zurück; oft um Jahrhunderte. Bei Betrachtung aller bisher veröffentlichten Mbb. ergibt sich eine überraschende Beobachtung. Es ist kaum eines vorhanden, das weit über das Jahr 1600 zurückgeht. Das findet durch folgende Tatsache seine Erklärung. Auch die Mbb. können im Laufe der Zeit unansehnlich, durch vielen Gebrauch abgegriffen und unleserlieb werden. Oder eine früher kleine und jetzt gross gewordene Gemeinde fühlt das Bedürfnis, sich ein ihrer jetzigen Bedeutung und Wohlhabenheit angemessenes neues Mb. zuzulegen oder das Papier des bisherigen durch Pergament zu ersetzen. Das alte wird abgeschrieben und verschwindet, dem neuen wird das Erneuerungsjabr aufgeschrieben. Vgl. hierüber das Mb. Theilheim, wo dies ausdrücklich bestätigt wird. In den Fürther Gemeinde-Mbb. finden wir die Einträge um ca. 120 Jahre zurück, genau datiert, nachgetragen. Es findet dies eben nur in dem Abschreiben eines vorhandenen alten Mb. seine Erklärung. Vgl. a. unsere Notiz S. 269 bei Mb. Mannheimerschul. — Man kann übrigens aus