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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 349

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 349)
Language
German
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IRI
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311 und T. beab die Märtyrer des Js. 1096. Es harmonieren damit auch die Überschriften über den rheinischen Märtyrerorten Worms, Köln und Mainz von 1096 (Salfeld SS. 5, 8 u. 10). Die einzige Gemeinde, von der es ausdrücklich bezeugt wird, ist Mainz (vgl. Notiz III). Diese Gemeinde besass also ein Memorbuch mit dem Martyrologium 1096; jeder Zweifel hieran ist ausgeschlossen. Maharils Notizen besagen aber noch mehr. Nur die rheinischen Städte pflegten das Seelengedächtnis der einzelnen Märtyrer, (קדושים, in I u. III) von 1096; die nichtrheinischen ״memmerten“ nur die Namen der einzelnen Märtyrerorte. Hiermit stimmt auch die Beobachtung, dass bis jetzt kein einziges ״deutsches“ (hier im Sinn von ״nichtrheinisch“) Mb. bekannt geworden ist, das die Opfer der גזירת תתנ״ו enthält, auch nicht die Einzelnamen der Märtyrer der im Mainzer Mb. weiterhin erwähnten Verfolgungen bis 1349. Wohl aber enthalten sie, mit ganz verschwindenden Ausnahmen, getreu obiger Anordnung II des ״Maharil“ durchweg die Listen der Märtyrerorte. Warum sollte Nürnberg eine Ausnahme gemacht haben? Sicherlich hat ״Maharil“ den zu seiner Zeit allgemein feststehenden Ritus in Notiz II konstatiert. Der Gedanke, dass die Nürnberger Gemeinde (aus welchem Grunde immer) ihr Mb. an die Mainzer abgetreten und dass diese es dauernd in gottesdienstliche Ver- Wendung genommen, erscheint übrigens so unwahrscheinlich, ja unmöglich, dass er von vornherein als nicht diskutabel zu gelten hat. Das Absurde des Gedankens würde uns ohne Weiteres klar werden, wenn wir das Ereignis in die Gegenwart versetzen und uns vorstellen wollten, irgend eine Gemeinde memmere aus dem individuellen Mb. einer anderen, weit entlegenen. Man könnte sich mit Salfelds Behauptung allenfalls befreunden, wenn sie *ich darauf erstreckte, Mainz habe das Mb. der Nürnberger Gemeinde nach deren Austreibung (1499) weiter geführt (ähnlich wie Fürth, No. 6, das Wiener); aber er selbst beruft sich ja S. 15 auf Sterns ״treffende Beweise“, dass Mainz das Mb. schon vor 1470 im Gebrauch hatte. Sollten, was vorerst zugegeben werden kann, vielleicht nun doch einer nochmaligen Prüfung bedürfte, die Nekrolöge Nürnberger Ursprunges sein, so bliebe ihre Übertragung in das Mainzer Mb. ein noch zu lösendes Rätsel. Wir rekapitulieren: Das׳ Mainzer Mb. ist das erste, das die Grundelemente aller folgenden auf weist: Martyrologium, Nekrologium

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