Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 221)
- Language
- German
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10s Auch andere Verhältnisse, die eine Fran unbeliebt machen« können sich ändern und ihr die Gunst des Mannes erwerben, wie das Beispiel R. Jischmaels Nedarim 66 a lehrt, der eine Waise in sein Haus aufnahm, sie gut pflegte und mit schönen Gewändern ausstattete, so dass sie bei dem ihr zugedachten Gatten, der sie früher verschmäht hatte, volles Gefallen fand. במת ישראל נאות הן rief da R. Ismael aus ״ אלא שהעניות מגדולתןdie Töchter Israels sind in Wirklichkeit schön, nur die Armut verunziert sie!“ Eine solche Frau kann wohl שנואה aber niemals שניאה genannt werden, weil sie unter veränderten Verhältnissen doch noch die Gunst des Mannes erlangen kann. Diese letztere Form kann nur dort angewendet werden, wo zwischen Mann und Fran eine Kluft besteht, die nicht ausgefüllt oder überbrückt werden kann und das ist der Fall, wenn eine illegitime Ehe sie verbindet. Da bleibt die Frau eine שניאה, weil die Ehe nach dem Gottesgesetz aufgelöst werden muss, denn sie ist שנואה d. h. שנואה ל&ני המקום verhasst beim Allgegenwärtigen. Dashalb hat die Thora hier ausnahmsweise diese Form gewählt, um damit anzudeuten, dass sie, wie unsere Weisen es nennen, שנואה בנישואה sei: die Ursache ihrer Verhasstheit liegt nicht in solchen persönlichen Eigenschaften, die sich ändern könnten, sondern in dem Wesen ihrer Ehe selbst und nur durck Auflösung der Ehe kann sie behoben werden. III. / Von sehr ehrenwerter Seite wurde ich vor Jahren in folgender Sache um Auskunft angegangen. Im Jore Dea Kap. 180, 8 lesen wir: המשוט חמש שרימות על מת אחד או על ה״ מתים שרימה אחת חייב חמש ״Wer sich um eines Toten willen fünf Einschnitte macht oder über fünf Tote einen einzigen Einschnitt, der macht sich fünffacher Malkuthstrafe schuldig.“ — Dagegen heisst es daselbst 180,10: קדח קרחה אחת על חמשה מתים אינו חייב אלא אחת אבל אם קרח ״ ה, קרחות על מת אחד חייב על בל אחת ואחתWer sich eine Glatze macht über fünf Tote den trifft eine Malkuthstrafe, aber wenn er sich fünfmal je eine Glatze scheert für einen Toten, so ist er für jede einzelne Glatze strafbar.“