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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 172

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 172)
Language
German
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gestellt wurde1) hat wahrscheinlich auch zu einer anderen segensreichen Einführung den Anlass gegeben, zu dem bekannten Banne des B. Tarn über jeden, der die Gültigkeit eines vor einem Beth- Din gegebenen Scheidebriefes anzutästen oder anzuzweifeln wagt. Da die früheren Scheidebriefe den Inhalt des viel umstrittenen hebräischen Satzes in verschiedenen* aramäischen Übersetzungen Wiedergaben, wurde die eine oder andere Form von manchen Gelehrten als ungültig erklärt, Diesen Unzukömmlichkeiten machte der grosse Führer seines Volkes mit einem Schlage ein Ende, indem er zur alten Praxis der Tannaiten zurückkehrte. Seine Anordnung wurde von den Gelehrten aller Länder als gültige Norm anerkannt und wir besitzen ein Formular eines Scheidebriefes, welches nach dem Jahre 1140 geschrieben wurde und das den Anforderungen des R. Tarn entspricht. Dieses Formular gleicht — bis auf manche Einzelheiten unserem Scheidebriefe. Zu bedauern ist, dass die Hälfte der Schrift verwischt ist. Auch der Name des Ortes fehlt (sollte דתיבון Theben sein?); ebenso das כדת משה וישראל, das in allen Formularen vorhanden ist. Dieser Satz hat bekanntlich schon in altersgrauer Zeit einem Ketzer Anlass zur Klage über die Pharisäer gegeben, die den Namen des ״Moses mit dem Namen des Herrschers im Scheidebriefe schreiben“: שאתם כותבים את המושל עם משה בג« (Jadajim 4, 8). Vgl. Toseph. Baba b. 162 a. Stw.למי u. R. Ascher das. X, § 2. Das Fehlen dieses Satzes dürfte darum auf einen Zufall zurückzuführen sein. Der Schreiber war vielleicht verhindert, das Formular zu beenden. Da dieses Formular das älteste Dokument ist, das unserem גט ähnlich ist, möge es hier seinen Platz finden: בששי בשבת ב ותשע מאות דרגילנא למימנא ביה וכל שום וחניכא דאית לי.בר דתיבון צביתי ברעות נפשי ותרוכית ושבקית יתיכי ליכי שום והניכא דאית ליכי דיהויית ארוסו)י מן קדמת ג) R. Ascher Besp. כלל S4, 6; vgl. auch die Vorrede zu ים של שלמה zu Baba K.

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