Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 171)
- Language
- German
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…/3486266-3486309--6231-3492605- Visual Library
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m [ושבקי]ת ותרוכית יתיך דיתהוייין רשאה [ושל]טאה בנפשיכי למהך להיתנסבא [לכל נ]בר דיתצבייין ואנש לא ימחה [בידיכי מן יו]מא תן ולעלם וין דיהוי ליך [מני םפ]ד תירוכין ונט פיטורין [ואגר]ת שבוקין כדת משה וישראל .ד ברבי שכניה ספרא ד — עד שלמה בן אברהם Wie ersichtlich, ist das Datum aramäisch geschrieben und der hebräische Passus והרי את מותרת לכל אדם fehlt. Sie begnügten sich Jahrhunderte hindurch mit der Wiedergabe des Inhaltes in aramäischer Sprache. So schreibt R. Nissim Gerundi (Ran): ונראה שהם סומכים דביון דכתוב ביה למהך להתנסבא לכל גבר דיתיצבייין לא צריך למכתב הרי את מותרת לכל ארם. Ebenso wird im Ittur ed. Venedig 15a bemerkt: ומסתברא מדכתב ודן דהוו ליכי מינאי ולמהך להתנסבא לכל גבר דתיצבייין היינו את מותרת לכל אדם עברית. Tatsächlich hat es sich aber bei der Einführung der alten zweisprachigen Formel nicht um den Inhalt allein ge» handelt, sondern wie bei der Häufung der Termini נדש, שלה, יצא im hebräischen und שבק, פטר, תרך im aramäischen Texte, um die Wiedergabe in allen gebräuchlichen Dialekten und Mundarten. .(בכל לשון של זכות) Zur Zeit der erwähnten Gelehrten gehörte weder die hebräische noch die aramäische Sprache zu den lebenden Sprachen und man begnügte sich mit dem aramäischen Texte bis R. Jakob ben Meir, genannt R. Tarn (starb 1171), der Freund der hebräischen Sprache — er brachte der Massora grosses Interesse entgegen und leitete seine Briefe mitunter mit metrisch gefassten Versen ein1) — der hebräischen Sprache zu ihrem Rechte verhalf. Er traf die Anordnung, dass das hebräische והרי את מותרת לכל אדם wieder seinen Platz im Scheidebriefe finde2). Es war dies eine Tat, die mit Recht als מחזיר עטרה ליושנה bezeichnet werden konnte. Diese Einführung von einem Manne, der selbst über Maimuni *) Vgl. Berliner im Jhrb. d. jüd.-liter. Gesellschaft, 1903 S. 7 and 14 ff. *) Toseph. Gittin 26 a.