Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 165)
- Language
- German
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127 Das hohe Alter dieser Form geht schon aus dem Vorgänge bei der Scheidung hervor. Der Mann erscheint ״vor den Ältesten, wie zur Zeit der bekaunten Papyri (440 vor unserer Zeitrechnung, Pap. 6. Zeile 761): יקום אסחור כעדה) und erklärt, dass er sich von seiner Frau scheidet. Der Scheidebrief ist in dieser Form eine öffentliche Urkunde, die von der Behörde ausgestellt wird. Der erste Teil dieses hebräischen Scheidebriefes ist objektiv stilisiert, d. h. er ist in Form eines objektiven Referates über den Hergang des Scheidungsaktes gehalten. ״X ist erschienen vor den Ältesten und hat geistig gesund und ohne Zwang gesprochen: Ich tue euch kund, dass ich die Tochter des Y, die vorher meine Frau gewesen, geschieden und sie nun aus meinem Hause weggeschickt und aus meinem Machtbereich entlassen habe. Und ich gab ihr diesen Brief, diesen Scheidebrief, und ich habe keine Gewalt und keine Herrschaft über sie, denn ״sie ist nicht meine Frau und ich bin nicht ihr Mann.“ Wie bei allen Urkunden referieren die Zeugen über den Vorgang des Aktes der Scheidung. Der letzte Satz ist ein Zitat aus Hosea (2, 4), in welchem Blau die älteste Scbeidungsformel, wie sie zur Zeit der Propheten, im 8. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung, üblich war, erblickt. Zu beachten ist, dass in diesem Teile alle Ausdrücke, die in der Bibel für ״scheiden“ Vorkommen גדשתי ,שלחתיה והוצאתיה Vorkommen, um die Scheidung בכל לשון של זכות zu vollziehen. Der wichtigste Passus ist aber der letzte Teil, der mit den Worten ״ והנבי אומר לפניכםUnd ich sage vor euch״ in direkter Sprache an die Frau gerichtet ist (את פלונית). Auch dieser enthält die drei Ausdrücke (שלח ,גרש und יצא), die in der Bibel für ״scheiden״ gebraucht werden und bildet auch im karäischen Formular dieser den wesentlichen Teil des Scheidebriefes (נופו של גט), wie in dem Scheidebriefe der Mischna. Nur lautet dieser in der Mischna: 0 Vgl. auch Targum Jonathan zu Deuter. 24,1 קד□ בי ךעא und hierzu meine Ausführungen im Jabrb. d. Jüd. Liter. Gesellsch. VII S. 378. Blau, Die jüd. Ehescheidung S. 82 meint, dass es in Pap. sich nur um eine Seheidungsäusserung handelt, was aber gegen den Wortlaut der Bibel wäre. Die Äusserung wurde schriftlich fixiert, wie in dem uns vorliegenden Formular und wie aus Targum Jonathan hervorgeht. Ebenso irrig ist die Ansicht Blaur9 das. über den privaten Charakter der Ehescheidung. Der althebr. Scheidebrief war eine öffentliche Urkunde.