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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 156

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 156)
Language
German
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118 tätiger, sozialer Gesinnung, ist mehr wert als die dargereichte materielle Gabe.’ Alle die Vereine und Chebroth in den jüdischen Gemeinden, die noch niemals gefehlt haben und selbst in den kleinsten Gemeinden vorhanden sind, sind lebendige Zeugen sozialen Geistes, ob sie heissen mögen Malbisch Arumim-Verein oder Oser dalim- Verein oder wie sonst. Alles das, was man im Christentum charitative Tätigkeit nennt, praktisches Christentum, hat niemals im Judentum gefehlt. Waisenhäuser, Krankenhäuser, Altersversorgungs- Anstalten gibt es in den grossen jüdischen Gemeinden heute, wie es sie im Mittelalter und im Altertum gegeben hat. Rührende Beweise sozialen Sinnes in Verbindung mit wunderbarem Takt und Zartsinn werden uns in Mischnah und Talmud, werden uns aber auch aus dem Leben unserer armen ostjüdischen Glaubensbrüder der Gegenwart erzählt. Damit — um mit dem letzteren zu beginnen — auch der Ärmste die zur vorgeschriebenen Sabbatfeier notwendigen Genüsse nicht entbehrt, müssen dieselben bei den Kaufleuten des Ostens, von Reich und Arm in gleicher Art am Rüsttag des Sabbats leihweise genommen werden; die Bezahlung erfolgt erst in der darauffolgenden Woche. Bei den Freudefesten des 10. Tischri nach Ablauf des Versöhnungstags und am 15. Ab kleideten sich die Jungfrauen, die in den Weinbergen Tänze aufführten, arm und reich, alle in geliehene Gewänder, damit die Armen nicht beschämt würden. Auch heute noch schicken wir während der Trauerwoche Armen und Reichen Speisen, wiewohl der Reiche ihrer nicht bedarf, damit der Arme, der sie während seiner Trauer, da er ja nicht arbeiten darf, wohl braucht, wiederum sich nicht verletzt fühlen möge. Und sieher eines der wohltuendsten Zeichen sozialen Sinnes ist die Tatsache, dass seit dem Tode des Patriarchen Rabbi Gamaliel die Gleichheit der Menschen in Israel wenigstens im Tode durchgeführt ist, dass jeder, arm wie reich, in einem kunstlosen und schmucklosen Sarg und in einfachen leinenen Gewändern beerdigt wird. Im Altertum der Mischnah und des Talmuds gab es in jeder Gemeinde Armenkassen und Suppenanstalten, deren Bestimmungen in den Kodizes genau dargestellt sind. Am Ende unserer Ausführungen kommen wir nochmals auf unseren Ausgangspunkt zurück;

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