Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
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111 und gewissenhaft die Pflicht der Zehntenabgahe erfüllen, wirkliebe Armut, die zum Verbrechen, zum Diebstahl und Raub führt, gar nicht geben und es wird darum unser eigener Besitz von selbst gerade durch uuser soziales Verhalten wie mit einem Zaun gegen Begehrlichkeit umhegt und geschützt sein. Bezüglich der Ackerecke bestimmt die Mischnah, dass der Besitzer des Ackers und des Gartens, des Weinbergs und des Obstparks drei Male am Tage draussen erscheinen musste, um den Armen die Besitzergreifung ihres rechtmässigen Anteils zu ermöglichen. Das hebräische Wort für ״Almosenצדקה ״ — wir haben es schon Eingangs erwähnt — bedeutet seiner Ableitung nach ״Gerechtigkeit, Gerecbtigkeitsakt.״ Auch das Almosen war und ist also ein Rechtsanspruch des Armen. Der Reiche muss geben. Es ist seine Pflicht: ״Wenn ein Armer unter dir ist, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschliessen vor deinem armen Bruder. Nein, öffnen, wiederholt öffnen sollst du deine Hand und ihm leihen, wiederholt leihen entsprechend seinem Bedürfnis.״ Bei der Feier aller Feste und Opfermahle versäumt die Thora nicht einzuschärfen, dass in der Freude des Festes nicht vergessen werden soll׳ n Witwe und Waise, Levite und Fremdling, auf dass sie an der Freude teilnehmen. Bei dem bei der abschliessenden Erfüllung der jährlichen Verzebntungspflieht gesprochenen, von der Thora verlangten Bekenntnis vergisst der Sprechende nicht hervorzuheben: ״ שמחתי לשמחתיIch habe mich gefreut und habe die anderen erfreut.“ In dem Schriftvers, der uns die Festesfreude zur Pflicht macht, werden vier Hausgenossen genannt, die erfreut werden sollen, nämlich -Sohn und Tochter, Knecht und Magd. Daneben werden weitere vier ausserhalb des Hauses und der Familie stehende Menschen der Berücksichtigung bei der Festesfreude empfohlen, nämlich Waise und Witwe, Levite und Fremdling und es lässt der Talmud Gott folgendes Wort sprechen: ״Wenn du meine vier Schutzbefohlenen (die der 2. Groppel) erfreuest, werde auch ich deine Schutzbefohlenen (die der 1. Gruppe!) erfreuen*“ Wir haben von den Rechten der Armen gehört. Hören wir nun auch von den Rechten des Arbeiters!