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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 148

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 148)
Language
German
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110 sei. Der Prophet selber ist verblüfft über diesen Befehl, da er bei dem schon unvermeidlich erscheinendsn Übergang des Landes io die Hand der Babylonier den ganzen Kaufakt für zwecklos hält. Aber er muss Tadel und Ermunterung gleichzeitig von Gott hinnehmen, der die Worte spricht: ״Ist denn bei Gott irgend eine Sache unmöglich?" (Kap. 32). Nach der Erklärung der massgebenden Kommentatoren ist die Chronologie des Propheten Ezechiel am Anfang seines Buches ganz unverständlich, wenn wir nicht die Zeitrechnung nach Perioden des Jubeljahres zu Grunde legen. Wir sehen also auch hier, dass die Einrichtung des Jubeljahres mit dem Bewusstsein und der Praxis des jüdischen Volkes verwachsen war. Wir haben bereits betont, dass auf Grund der Jubelgesetzgebung und alles dessen, was damit zusammenhängt, es eine wirkliehe, ewige Verarmung für den einzelnen Israeliten gar nicht geben konnte. Wir werden noch eine Reihe wohltuender Bestimmungen kennen lernen, die das echte soziale Empfinden der jüdischen Gesetzgebung zu zeigen vermögen, die wirkliche Not und Armut hintanhalten mussten. Ganz besitzlos war keiner in Israel. Auch der Arviste hatte seinen wohlbegründeten Rechtsanspruch. Er hatte das Recht — es kam nicht etwa auf die menschenfreundliche Gesinnung des Besitzers an! — die nach der Bestimmung der Thora vom Besitzer stehen gelassene Acker-Ecke einzuheimsen. Er hatte das Recht, die Nachlese auf jedem Feld und an jedem Baum vorzunehmen und das Vergessene und Zurückgelassene sich mit voller Rechtmässigkeit anzueignen. Es hatte der Arme das Recht, den wohlbegründeten Anspruch auf die Zehnten von Getreide, Möst und Ol, und zwar war das ein von der Thora festgelegter Rechtsansprueb. Es hatte jedermann in Israel die Pflicht — und er hat sie noch heute! — den Zehnten seines Vermögens bei Neuerwerb und dann den Zehnten des jährlichen Ertrags abzusondern und den Armen zu übergeben. Mit Recht sagen darum die Weisen: ״Die Verzehntungcn sind ein Zaun für den Reichtum." Dieses Wort kann in doppeltem Sinne gemeint sein. Wenn wir die Zehnten gewissenhaft bezahlen, so wird uns Gott zum Lohn für unsere Tugend und unser soziales Verhalten unseren eigenen Besitz wie mit einem Zaun schützen und erhalten. Der Sinn kann aber auch der einer natürlichen Folge sein: Es wird, wenn alle richtig

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