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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 146

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 146)
Language
German
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m einen fremden Kreis verkauft werden. Falls der Herr oder sein Sohn sich eine andere Frau nimmt, so durfte die nun einmal zur Gattin erhobene Sklavin nicht verkürzt werden weder in der Erfüllung aller ehelichen Pflichten, noch in Nahrung und Kleidung gegenüber der anderen Frau; widrigenfalls ging sie ohne Entgelt hinaus in die Freiheit. Wir werden nun zu fragen geneigt sein, ob denn alle diese glücklichen Einrichtungen, vor allem aber die Bestimmungen über das Jubeljahr, im jüdischen Staat auch in die Praxis übergeführt worden sind oder ob sie als ideaie Sozial-Einrichtungen lediglich auf dem Papier standen, ohne jemals ihre beglückenden Wirkungen ־ins Yolk zu tragen. Gewiss ist der Eigennutz und die Selbstsucht, die ein soziales Empfinden zu allen Zeiten zurückdrängen oder ganz unterbinden, auch in Israel wirksam gewesen, und wir sehen *das in manchen geschichtlichen Überlieferungen bestätigt. So sehen wir, dass wohl die Pflicht des Schuld-Erlasses im siebten Jahr beobachtet wurde, dass aber engherzige Menschen — ״nichtswürdige״ nennt sie die Thora — sich mit Rücksicht auf den Schulderlass davon abhalten Hessen^ ihren verarmenden Brüdern zu leihen, und dass deshalb, um nicht den Kredit vollständig unmöglich zu machen, Einrichtungen getroffen werden mussten, die bei aller Wahrung des Gesetzes des Scbulderlasses doch auch dieser traurigen Ent- Wickelung vorbeugten. Das war die Prosbul-Urkunde Hilleis, die wie eine Art hypothekarischer Eintragung bei Gericht eine Schuld auch über das Erlassjahr hinaus prolongierte. Schon diese notwendig gewordene Einrichtung zeigt uns, dass das Erlassjahr praktische Wirksamkeit besass. Nicht minder zeigt es uns des Propheten Jeremia Strafrede im Kap. 34. Und dasselbe war bei dem Jubeljahr der Fall. Aus einer Rede des Propheten Jesaia (Kap. 58) — sie bildet den Propheten-Abschnitt des heiligen Versöhnungstages! — sehen wir, dass die Einrichtung des Jubeljahres in Übung stand, aber leider infolge des Eigennutzes gar vieler nicht in vollem Umfang gehalten wurde. Der Prophet spricht in dieser Rede zuerst von der religiösen Bedeutung des Versöbnnngstages und rügt die äussere Tatenfrömmigkeit, die eine Gott gefällige Feier unmöglich mache. Er schildert sodann die soziale Bedeutung des Versöhnungstages; denn er spricht am Versöhnungstag des 50. Jahres zu seinem Volke.

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