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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 144

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 144)
Language
German
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IRI
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( löf> . sind die Kinder Israels Sklaven״, nicht aber sollen sie Sklaven anderer Sklaven sei. Aber auch für diesen Hörigen, wie für jeden anderen Sklaven ging im 50. Jahr das Morgenrot der Freiheit auf, ob er wollte oder nicht. Am 10. Tischri, dem Versöhnungstag, des 50. Jahres erscholl des Schofars mächtige Stimme, und sie war das Zeichen, dass jetzt die Sklaven in die Freiheit ziehen durften, und es war >das Zeichen weiterhin dafür, dass aller Grundbesitz wieder zurückgeht an die alten Besitzer, die ihn aus Not und wirtschaftlichem Elend hatten veräussern müssen. Diese letztere Bestimmung ist von ausserordentlicher Bedeutung. Sie verhinderte die völlige Verarmung einzelner Individuen oder Bevölkerungsgruppen für ewige Zeiten. Sie verhinderte das Zusammenströmen ungeheuerer Latifundien in eine einzige Hand. Sie verhinderte letzten Endes die soziale Knechtung einzelner Gruppen im Volke. Die ungeheuere Wirksamkeit dieser einzigartigen Bestimmung wurde indessen noch durch eine Reihe ebenso glücklicher sozialer Einrichtungen mächtig unterstützt. Zunächst war es gar nicht einmal nötig, dass überhaupt verkaufter Grund und Boden bis zum Jubeljahr seinem urspriingliehen Besitzer entrückt zu sein brauchte, ebenso wenig wie dass ein Sklave bis zum Jubeljahr das harte Brot der Sklaverei zu essen brauchte. Die Familie, die Sippe hatte nicht nur das Recht, nein sie hatte die Pflicht, schon vorher sowohl die Auslösung des Sklaven, wie die Auslösung des*verkauften Grundes und Bodens vorzunehmen: ״Sein Onkel oder der Sohn seines Onkels oder einer von seinen Blutsverwandten soll ihn auslösen“, oder ״wenn seine eigene Hand Vermögen erlangt (etwa durch Erbschaft), so kann er sich selber auslösen.“ Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang dem Herrn des Sklaven eingeschärft, dass er ihn nicht mit Härte behandeln darf, dass er ihn nur betrachten darf als einen Mietsarbeiter und Beisassen, der im Jubeljahr wieder eine selbständige wirtschaftliche Persönlichkeit wird und der nicht nur für seine Person und Familie frei wird, sondern auch auf sein wieder frei werdendes Erbe zurückkehrt. Ganz besonders wird in diesem Zusammenhang eingeschärft, dass die Kinder Israels Gottes Sklaven seien, die er aus

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