Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 137)
- Language
- German
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99 tigkeit und Liebe vollkommen znsammenstimmen, dass dieser soziale Geist für das Judentum unumgänglich ist, dass das Jadmn mit der Bejahung oder Verneinung dieses sozialen Geistes steht oder fällt. Wir fragen nunmehr: In welchen einzelnen Pflichtgeboten strahlt uns dieser soziale Geist der Bibel und des Talmuds entgegen, und in welchen praktischen sozialen Einrichtungen hat er sich kristallisiert? Diese Fragen mögen den zweiten Teil unserer Ausführungen bilden. Wir wollen dabei in der Auswahl and Reihenfolge uns von praktischen Gesichtspunkten leiten lassen. Der moderne Geist stellt als Prinzip für das soziale Empfinden den Satz auf: ״Leben und leben lassen!fct Ein schöner Satz! Ein Satz aber, der in unserer heiligen Bibel bereits steht und nicht ein Mal nur, sondern wiederholt steht. Seine Hauptstelle hat er in Verbindung mit dem Verbot des Zinsnehmens. Dort heisst es: ״Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand neben dir wanket, dann sollst du ihn kräftigen, sowohl den Fremden, wie den Beisassen. Er lebe neben dir! Du sollst von ihm keinen Zins nehmen und keine Mehrung, und du sollst dich fürchten vor deinem Gotte, und es lebe dein Bruder neben dir.4, Welches Bewandtnis hat es eigentlich mit diesem Gebot? Nun, bei einem Ackerbau treibenden Volk, wie es die Israeliten im eigenen Lande waren, musste an und für sich das Geldleihen auf Zinsen bald zu einer Anhäufung von grossen Schätzen in der Hand weniger führen, und es musste im weiteren Verlauf Wirtschaft zerstörend wirken. Es ist wiederum interessant, zu sehen, dass der hebräische Sprachgeist den Zins ״ נשךBiss“ nennt. Mit dem Zins wird ein Stück aus dem Wirtschaftskörper" eines Menschen herausgebissen, und allmählich bei öfterer Wiederholung ergibt sich ein vollständiges Verbluten. Du sollst aber, sagt die Thora, umgekehrt dafür sorgen, dass dein Bruder neben dir lebt. Darum musst du ihn kräftigen, wenn er in seiner Existenz wankt; du musst ihm leihen, wie es an anderer Stelle heisst, genügend für seinen Bedarf. Aber Zinsen darfst du nicht nehmen. Er würde ja wirtschaftlich dadurch zu Grunde gehen, und es soll doch dein Bruder neben dir leben. Es ist hier als bemerkenswert zunächst festznstellen, dass als soziale Hilfe nicht in erster Linie das Almosen, die Wohltätigkeit, das Schenken verlangt wird, sondern das Leihen, das nicht be- 7*