Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 131)
- Language
- German
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93 liehe Ausgangspunkt der sympathischem Erregung ist die Bluts* Verwandtschaft. Am unmittelbarsten und stärksten findet sie zwisehen Mutter und Kind statt. Ursprünglich eia Wesen, leben sie in gewissem Sein lebenslänglich ein Leben, freim auch mit getrenntem physischen Haushalt. Von diesem Punkt dehnt sie sich auf die Glieder der Familie, des Stammes, des Volkes, der Menschheit, auf alle lebenden Wesen aus.“ Wir fragen nun: Wer garantiert uns denn vom Standp'™^ der teleologischen Ethik aus, dass die sympathischen Gefühlt Mitleid, Wohlwollen, Wohltun, Liebe und Gerechtigkeit in ihrer natürlichen Entwicklung nicht gehemmt werden und nicht etwa aufhören, wirksam zu sein, wenn sie sich bis zum eigenen Volk,י bis zur eigenen Rasse hinerstreckt haben, wer garantiert uns, dass sie den ganzen Weg bis zu seinem Ende, bis zur Menschheit zurücklegen? In der Natur, in der natürlichen Entwicklung liegt kein Zwang und keine Sicherheit. Jedenfalls beweist uns die Haltung der Menschheit, dass kein Naturzwang ihr Mitleid auf alle Menschen ohne Unterschied sich erstrecken lässt. Ganz besonders Israel kann ein Lied davon singen. Hier setzt das Pflichtgebot der Religion, die göttliche Forderung ein und gebietet: ״Du sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst!“ ״Du sollst de» Fremden lieben wie dich selbst“, obwohl er nicht desselben Stammes, derselben Rasse, desselben Volkes, desselben Standes ist wie du, und verweist vielsagend auf die Erfahrungen und Empfindüngen des eigenen Volkes, das dieser Liebe vor allem in Ägypten beraubt war und darum den Seelenzustand des Fremden besser kennt, als jeder andere. Darum der bedeutsame Zusatz: ״Ihr kennt ja den Seelenzustand des Fremdlings; denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Land Ägypten״. Und darum kommt sofort die zweite Forderung der Religion hinzu, die die gleicbmässige Gerechtigkeit fordert für den Einheimischen wie für den Fremden, weil die vollwertigste Äusserung der Liebe die ausgleicbende Gerechtigkeit ist. ״Und den Fremdling sollt ihr nicht bedrücken und übervorteilen“ und wiederum der Zusatz: ״denn Fremdlinge seid auch ihr gewesen im Lande Ägypten״ .״Eine Lehre und ein Recht ist es für euch und für den Fremdling, der in eurer Mitte weilt“. Was hier verbis expressis als direktes religiöses Gebot aufgestellt ist, das wird indirekt schon bei der Geschichte von der