Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 74)
- Language
- German
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37 selben Jahre seiner Auswanderung nach Kastilien (1305) erhielt nämlich R. Ascher ein Schreiben von dem Burgvogte seines früheren Rabbinatssitzes in Deutschland, in welchem dieser ihn bat, nach seiner Heimat zurückzukehren. Man versprach ihm einen kaiserliehen Gelfeitbrief und eine Leibwache von fünfzig Soldaten, die ihn an der Grenze erwarten sollten 1). Doch R. Ascher verschmähte es, von dieser ״höflichen״ Einladung Gebrauch zu machen, nicht wie Freimann 2) glaubt, ״weil die politische Stellung der Juden zu ungünstig wara, sondern weil er, wie einst sein Lehrer und Meister, entsprechend der von R. Tarn und seinen Genossen erlassenen Verordnung, sich nicht von der Regierung als Strohmann wollte gebrauchen lassen. Ans unserer Ausführung ergiebt. sich aber eine Schwierigkeit, die wir hier keineswegs verschweigen möchten. Wie nämlich vielfach behauptet wird 3), Hess sich R. Ascher in seinem Amte von der kastilianischen Regierung bestätigen; R. Ascher hätte somit gegen das Prinzip seines Meisters und gegen den von R. Tarn und Weise befreit zu werden. Nichts ist darum natürlicher, als dass R. Ascher, um in der Nähe seines Lehrers zu sein, sich in Basel niedergelassen hat. So wird es auch verständlich, wenn eine grosse Anzahl der von R. Mehr erteilten religiösen Gutachteu gerade an R. Ascher gerichtet ist; hätte er sich mit ihm an demselben Ürle befunden, so hätte er wohl überhaupt nicht schriftlich mit ihm verkehrt, und wäre er weit von ihm gewohnt, so könnte die Zahl der Fragen und Antworten unmöglich so gross sein. Der Aufenthalt R. Aschers in Basel erklärt es auch, warum er bei seiner Auswanderung ans Deutschland sich nach Savoyen gewandt hat, i!1 dem Basel mit jenem Lande durch gute Strassen verbunden war“. Soweit Ginsburger. Seine Vermutung gewinnt mehr an Glaubwürdigkeit, wenn wir daran erinnern, dass der Bischof von Basel in grossem Masse an der Gefangennahme des R. Meir beteiligt war und dessen Verhaftung veranlasst (vgl. Graetz, Geschichte, Bd. 74, S. 174), und dass R. Ascher die Bürgschaft für die Summe, die der Kaiser als Lösegeld fiir den verhafteten R. Meir gefordert, übernommen hatte (vgl. Graetz, a. a. 0., S. 234). R. Ascher hat. vermutlich sein Domizil schon deshalb in Basel genommen, um von hier aus mit dem Bi chof, dem wahrscheinlich die ganze Angelegenheit zur Erledigung übertragen wurde, leicht verhandeln zu können. l) Vgl. Freimann, a. a. 0., S. 252. ף A. a. 0. *) Vgl. Freimann, a. a. 0., S. '257, und Rabbinowits im ״Hagoreir, Beilage zum ״Hammelitz“, S. 91 ff.