Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 73)
- Language
- German
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36 fixieren konnte, wa§ eigentlich auch überflüssig gewesen wäre, da ß. Meir’s Motiv jedem Eingeweihten bekannt gewesen sein musste. Gegen die oben erwähnte Behauptung von Jost und Graetz, dass ß. Meir aus Rothenburg von Kaiser Rudolf zum Reichsrabbiner ernannt wurde, polemisiert Back1), indem er auf die Unbaltbarkeit der für diese Ernennung angeführten jüdischen Quellen hinweist. Wie wir jedoch eben gesagt haben, wurde mit Absicht von den zeitgenössischen und auch von den späteren Historikern die R. Meir zuteil gewordene ״Ehrung“ verschwiegen, und wenn auch seine Schüler und Freunde ihn mit "2 *,,ראש ישיבת כל ארץ צרפת וכד) und "ף ״ראש המלכות ומנהיגו וכר bezeichnen, so haben diese überschwenglichen Titel, die in der jüdischen Literatur des Mittelalters keineswegs selten waren, gewiss keinen Bezug auf seine offizielle Ernennung, die ohne Zweifel erst post et propter hoc erfolgte, nämlich: weil R. Meir von den Gelehrten seiner Zeit so sehr gefeiert wurde, ernannte ihn der Kaiser zum offiziellen Oberrabbiner, der den Regierungsinteressen am besten hätte dienen können. Dafür sprechen auch die bei Graetz4 *) angeführten Stellen aus den nAnnales Colmarienses“, was Back ה) vergebens zu widerlegen sucht. 3. Der Kampf gegen die von der Regierung ernannten Rabbiner als Motiv der Flucht R. Ascher b. Jechiel aas Deutschland. Wie dem Meister, so erging es auch dem Schüler. Nach dem Tode des R. Meir wollte die Regierung sich die Autorität seines ersten Schülers, R. Ascher ben Jechiel 6), nutzbar machen. Im!) A. a. 0., S. 41, Note 3 u. 4. Vgl. auch M. Wiener, MGWJ 1863, S. 169, Note. ף Vgi. Meiri, בית הבחירה, s• 186. s) R. Chajirn Or Sarua, Rga. Nr. 191. 4) A. a. 0., Note 9. ף A. a. 0., S. 43, Note. 6) Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf eine von M. Ginsburger (die Juden in Basel, Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Bd. 8, 2, S. 327/8) geäusserte Vermutung aufmerksam machen; der den iu Urkunden vom Jahre 1290 erwähnten, damals in Basel wohnhaften ״Rabi Rasor“ mit R. Ascher b. Jechiel identifizieren möchte. Ginsburger sagt: ״Er (R. Ascher) gehörte zu der Deputation, welche im Jahre 1288 Rudolf von Habsburg 23,000 Mark Silber versprach für die Freilassung des in Ensisbeim verhafteten Rabbiners? dieselbe erfolgte jedoch nicht, weil Rabbi Meir sich weigerte auf eine solche