Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 65)
- Language
- German
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- Isaiah 1× ep/1005097
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Nach dem Tode des Vaters bestieg nun der Sobn den Rabbinatsstuhl1). Mit königlicher Vollmacht ausgestattet, konnte er im ganzen Lande nach Herzenslust schalten und walten, Rabbiner ernennen und sie in ihr Amt einsetzen. Ohne Zweifel haben dessen jungen ״Seelsorger4' nicht zum besonderen Segen ihrer Gemeinden gewirkt. Letztere aber konnten sich gegen die aufgezwungenen ״Seelenhirten“ nicht wehren. Da griff nun gegen diese ״Krönrabbiner“ R. Jesajas Astruc, Rabbiner von Savoyen, ein, der hierzu von seinem Lehrer R. Meir Halevy, der damals, wie bereits erwähnt, nicht in Wien, sondern in Frankfurt lebte, bevollmächtigt wurde. Der Sturm begann damit, dass R. Jesaja die von den Schülern des R. Jochanan ausgestellten Scheidebriefe, wie auch ihre Voll- Ziehung von Trauungen nicht anerkannte. Der Prophet galt wahrscheinlich nicht in seinem Lande, und die Gemeinden sympathisierten wohl im Stillen mit diesem Angriffe auf die ״Kronrabbiner*. weshalb R. Jochanan sein Recht in der Ferne bei R. Isaak b. Schescheth, der später ebenfalls von der Regierung zum Rabbiner ernannt wurde2), suchen musste. Man könnte beinahe glauben, dass der von R. Tarn uml seinen Genossen erlassene Bann nur für Nordfranki eich und Deutschland bestimmt war, nicht aber auch für die Pyrhuäon-Halbinsel *, denn in Portugal, Kastilien und Navarra haben damals königliche Ober׳ rabbiner existiert. Sie waren nämlich die Vermittler zwischen den jüdischen Gemeinden und dem Staate, gewissermassen Kronbeamte, und als solche stets hervorragende Persönlichkeiteny). blieben. Von R. Matathias Mutter hingegen ist uns eine treffliche talmudische Erklärung zu Pessachim 3b bekannt (vgl. meine Abhandlung: ״Talmudisches“ in Wohlgemuths Jesehurun IV, Heft 7-8, S. 411—12 . Von R. Juehanan, der 1429 starb, wissen zwar die Bibliographen zu berichten, dass er einige Re^ponsen verfasst und mit Maharil in Korrespondenz gestanden habe (vgl. H. Gross, Gallia Judaica, p. 534). Wir kennen die.se Korrespondenz nicht. Möglich aber, dass sie so wenig Zeugnis von seinen talmudischen Kenntnissen ablegt, wie . seine an Ribasch gerichteten Briefe (vsd. oben S. 21 —22). Zar Zeit seines Streites mit R. Jesaja Astruc 1390 war er veraritlich noch ein unbeschriebenes Blatt. l) Vgl. Ribasch, Rga., Nr. מעת נעדר מהר״ר מתהי, נ״ע ־ הלך ר׳ :271־ יוחנן בדרכי אביו נ״ע יושב בישיבה ומורה הוראה ודן את הדין בכל המלכות ף siebe weiter unten. ,.מטעם המלך וכי׳ 8) Vgl. M. Kayserling, Jahrb. f. Gesell, d. Juden, L ipzig 1869, Bd. IV» s. 2m ff.