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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 64

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
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Jeehiel1), und entzogen sich durch die Flucht der vom Staate ihnen auferzwungenen Ehre. Gegen die von der Regierung ernannten, in ihrem Amte aber verharrenden Rabbiner wurde stets ein heftiger Kampf geführt, und wenn auch einzelne unter ihnen nachträglich die Zustimmung der Gemeinde gefunden haben, so darf man solch eine Zustimmung, die auf die Ernennung oder besser auf Befehl der Regierung folgte, nicht all zu hoch einschätzen. Die jüdischen Gemeinden mussten sich gar oft zu einer derartigen ,,konventionellen Lüge“ bequemen. Nach dieser Ausführung kehren wir zu unserem eigentlichen Thema zurück: Mit einem derartigen .,Kronrabbiner“ haben wir es auch wohl in Paris zu tun, gegen den R. Jesaja kämpfte. R. Matathia wurde, wie erwähnt, vom König in seinem Amte eingesetzt Er wurde von seinem Fürsten soweit geachtet, dass er und seine Familie vom Schandflecken am Gewände befreit wurde. Er soll mit dem Genraleinnehmer Manesier de Vezou verschwägert gewesen sein2). Möglich nun, dass R. Matathia hauptsächlich diesem Günstling des Königs seine Protektionen zu verdanken hatte. Wenn auch R. Jochanan in seinem Schreiben an R. Isaak b. Schescheth sich über die ״Protektionsrabbiner4, 3רבני זןיתונים), beklagt, so hat er wahrscheinlich hiermit nur seine eigenen Schwächen verhüllen wollen. Vermutlich kam auch sein Vater nur durch Protektion an’s Ruder. Die Gemeinde hätte sonst sicherlich den seit Jahren bestandenen Bann des R. Tarn und dessen Genossen nicht willkürlieh gebrochen. Seine in Paris begründete Rabbinerschule darf man nicht allzuhoch einschätzen. Weder er noch seine Schüler haben die rabbinische Literatur mit irgend einem Erzeugnis bereichert4). Seine Schüler sind unbekannte Grössen geblieben5). q Vgl. die beiden folgenden Abschnitte. 2) Vgl. Graetz, Geschichte, Bd. 8, S. 8 u. 9, Note 1. 3) Ribascb, Rga. Nr. 268—69. 4) Vgl. Graetz, a. a. 0., S. 9. 5) Das einzige Verdienst, das wir vom R. Mathathia zu verzeichnen haben, ist, dass er den Taimudkodex der Münchener Bibliothek für sieh hat abschreiben lassen (vgl. S. Rabbinowitz, Dikduke Sophrim, Berachoth, Einl., S. 28ff., vgl. dagegen Steinschneider im Katalog der Münchener Handschriften, zitiert bei H. L. Strack, Einl. in Talmud, 5. Aufl. S. 82, der diesen Talmudkodex aus dem Anfänge des 15. Jahrhunderts datieren will), jedoch ist uns keine einzige literarische Notiz von diesem Meister in Paris auf bewahrt ge_

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