Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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u ünc( Herren, unter deren Bofmässigkeit. sie standen, stets als eine Einheit angesehen. Und diese. schöne Eigenschaft des jüdischen Volkes, auf die selbst unsere Feinde mit Bewunderung blicken, wussten seine Bedrücker vorzüglich für sich auszubeuten. ״Das ganze Steuer- und Bedrückungssystem", sagt A. Abeies1), ״das man gegen die Juden in Anwendung brachte, beruht auf solchen oder ähnlichen Vorstellungen. Wenn man so sagen darf, stehen unsere Vorfahren in dieser traurigsten Epoche ihres Daseins in einem korrelaten Schuld Verhältnis als Schuldner der Fürsten und städtischen Behörden und zugleich als Bürgen für ihre Brüder und Genossen. Der jüdische Steuerpächter גבאי המלך und der ״in jüdischen Künsten bewährte Judenmeister“, wie er in den Urkunden des deutschen Mittelalters genannt wird, sind eigentlich nichts anders als Bürgen, die für die klaglose Einlieferung der Judensteuern die Haftung übernommen2) und die aber zugleich Schuldner, indem sie die Summe dieser Steuern im Voraus zu entrichten verpflichtet waren, wofür sie sich dann bei ihren Glaubensbrüdern schadlos hielten“. Diese Art der Steuereintreibung ist schon im Talmud beurkundet.3). Aber nicht nur die viel bewährte jüdische Solidarität, sondern auch die Autorität, die der jüdische Gelehrte bei seinem Volke geniesst, wussten die Fürsten stets für ihre Zwecke in Anspruch zu nehmen und räumten sich das Recht ein, die jüdischen Beamte, insbesondere aber die (Jberrabbiner oder, wie sie in den Urkunden heissen4), Judenmeister, Hochmeister oder gar Bischof, zu ernennen oder sie in ihrem Amte zu bestätigen5). Wer in Steuerzahlung rückständig war, wurde in den Bann getan. Dem Scheine nach war es der Oberrabbiner, in Wirklichkeit, aber war es der Fürst, der den Bann gegen den ״Schuldigen“ schleuderte. ״Wer den *) ״Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur“, MGWJ 1916, S. 276. *) Vgl. Stobbe, die Juden in Deutschland v. ährend des Mittelalters, S. 146. *) Baba Kama 113 b: 'י בר מתא אבר מתא מיעבט וכך Funk, die Juden in Babylon,- 1902, S. 18, und Abeies, a. a. 0., S. 272. 4) Vgl. Wiener, Regesten 1, S. 12; 74; 98 u. 189^ Stobbe, a. a. 0., S. 95 u. Gastfreuud, a. a. 0., S. 26. Auch d־ r Vorsi zende des Judenrates zu Worms im 17. Jahrhundert׳ führte den Titel מJudenbisehof“ (vgl. S. Roth- Schild, Aus Vergangenheit u. Gegenwart der Israel. Gemeinde Worms, Frank- - furt a. M. 1909, S «•1 fg. u. unten S. 40). *) Vgl. folgende Abschnitte.