Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
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18 Schmidt, Frankfurt), in der es ausdrücklich heisst: אני הכותב מעיד שבירושלים אין מקדשין בבהכ״נ כלל וכן ספרתי למהר״ם הלוי בשנת קב״ה והיה מקובל לו מאוד, fehlt die Ortsangabe und besagt nicht, dass R. Meir Halevy im Jahre 1365 in Wien sich aufgehalten habe1). Ebenso fehlt jede Spur eines historischen Beweises dafür, dass der Judenmeister Baruch von Wien, mit dem sich die Herzoge Albrecht und Leopold über die Bürgschaft von 20000 Gulden, Juni 1367, geeinigt haben2 *), mit dem Vater unseres R. Meir Halevy identisch sei. R Meir unterschreibt: מאיר בן הקדוש הח״ר 3ברוך הלוי הי״ד זלזדה). Sein Vater, der früher mit seinem Sohne in Fulda lebte, war also Märtyrer und ist vermutlich den mörderischen Pfeilen der Verfolgungsjahre 1348/9 zum Opfer gefallen Wie Stern4) nachweist, hatte R. Meir Halevy, der gleich seinem berühmten Namensvetter, R. Meir aus Rothenburg, mit dem Gefängnis Bekannt- Schaft gemacht und auf Fürbitte des Königs Wenzel am 19. März 1392 vom Frankfurter Rat freigelassen wurde, zunächst sein Domizil in Fulda, dann in Erfurt und in Frankfurt. Im Jahre 1383 ist er von hier nach Nürnberg gezogen und nach zweijährigem Aufenthalte daselbst wieder nach Frankfurt zurückgekehrt. Seine Übersiedeiung nach Wien ging erst in den Jahren 1392 — 1 395 vor sich5). Wir haben aber oben6) nachgewiesen, dass der Streit zwischen R. Jesaja ben Aba Mari und R. Joehanan im Jahre 139 0 stattgefunden habe, also zur Zeit, wo R. Meir Halevy noch in Frankfurt und nicht in Wien lebte, was also gegen die Wölfsche und zum Teil auch gegen die Güdemann’sche Behanptung spricht. 4. Carmoly, der, wie gewohnt, ohne Quellen anzugeben, nur der Ausführung Güdemanns folgt, weiss diesbezüglich uns besonders Interessantes mitzuteilen. Wir lassen ihn hier selber 9 Vgl. M. Stern, Die israelitische Bevölkerung der deutschen Städte, Kiel 1894—1896, Bd. 3, S. 326. 2) Wiener, Regesten S. 225 Nr. 83 und Graetz, a. a. O. s) Carmoly, a. a. 0., und Stern, a. a. 0., S. 325. 4) A. a. 0., S. 323 ff. *) Vgl. auch Freimann’s Einleitung zum ילקט יושר Berlin 1904, S. 41 und die hier angeführte Literatur. 6) S. 1, Note 1.