Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 51

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3486266-3486309--6111-3492485
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

14 3. Die Verfechter der Aaerbachischen Hypothese. 1. Am ausführlichsten hat Güdemann1) Auerbachs Hypothese behandelt und sie als eine feststehende Tatsache hingestellt. Alles mögliche bringt er hier in Zusammenhang, um zu beweisen, weshalb R. Meir Halevy die Ordination und den Morenutitel eingeführt habe. Diese Institution sollte, wie G. meint, alle Zeitübel heilen. Die traurigen Zustände des 14. Jahrhunderts sollten es gewesen sein, die den Rabbiner von Wien veranlasst haben, sich zum Primaten des jüdischen Volkes aufzuspielen, Gelehrte zu weihen. Hierbei aber unterlässt es Güdemann nicht, die aussergewöhnliche Beschei־ denheit dieses Grossen in Israel zu betonen, der einst ausgerufen habe: *Wer hat mir dies Gebiet (der Lehre) geschenkt oder vererbt, dass nicht auch ein anderer davon Besitz ergreifen könnte 2) Wir wollen noch daran erinnern, dass R. Meir Halevy Schüler des berühmten R. Alexander Süsslein ha־Kohen war, der in seinem Werke Aguda behauptet, dass es keinen eigentlichen Talmid Chachäm, keinen Weisen im Sinne des Talmuds mehr gebe, der auf die einem solchen Gelehrten zugesprochenen Rechte und Befugnisse vollen Anspruch erheben könnte3). (Ein Abschreiber dieses Werkes, wie aus Codex de Rossi Nr. 73 hervorgeht, war kein geringerer als unser R. Meir Halevy)4). Und nun 8011 es der berühmte Schüler jenes grossen Gelehrten gewesen sein, der angeordnet habe, dass jeder, der in seiner Gemeinde rabbinische Funktionen ausüben wollte, erst eine besondere Autorisation hierfür durch einen Titel erlangen müsse! Dieses Widerspruches sich wohl bewusst, sucht Güdemann denselben zu lösen, indem er behauptet, dass es R. Meir Halevy, *abgesehen von seiner persönlichen Bedeutung, schon als dem Rabbiner von Wien zustehen musste, eine neue Institution, wie die Ordinierung der Rabbiner war, einzuführen, da Wien damals . . . die grösste jüdische Gemeinde in Deutschland bildeteן .(5 6״ l) MGWJ. 1862, S. 66ff.; die Neugestaltung des Rabbinerwesens usw.; MGWJ. 1864, S. 68ff.; Geschichte des Erziehungswesens usw., Bd. I, S. 241 und Bd. in, S. 81 ff. *) Isserlin, Pessakim 226; Jakob Weil, Rga. Nr. 151, und Israel Bruna, Rga. Nr. 253. *) Vgl. dagegen die in פתחי תשובה J• D• 243, 2 u. Ch. M. 15,1, angeführte Literatur. *) Vgl. M. Wiener, MGWJ 1868, S. 388/9. 6) Geschichte des Erziehungswesens, I, S. 242.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.