Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 44)
- Language
- German
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…/3486266-3486309--6104-3492478- Visual Library
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Bruna1), dass sogar bei Lebzeiten des Meisters der Schüler ohne erlangte Autorisation rabbinische Funktionen ausüben dürfe; denn, wie Josef Kolon2), der zwar dieser Ansicht scharf entgegentritt, hierin aber wiederum von Samuel di Modina3) gründlieh widerlegt wird, selber sagt, ist es nicht die Erlaubnis des Lehrers, sondern die erworbenen Kenntnisse, die den Schüler autorisieren4). R. Moses Isserles hingegen meint, dass der Schüler bei Lebzeiten des Lehrers eine Autorisation von ihm beibringen müsse, was jedoch nach dem Tode des Meisters nicht mehr obligatorisch sei5). Und trotzdem macht es Isserles zur Pflicht, dass man ohne vorher erlangte Autorisation keine religiöse Entscheidungen treffen solle, כי מנד,ק של ישראל תורה. Die Autorisation wurde bekanntlich zuerst von R. Jehuda Hanassi6) eingeführt, der die Anordnung getroffen hat, dass auch der Fähigste nicht berechtigt sei, irgend eine religiöse Entscheidung zu fällen, wenn er nicht, von seinem Lehrer ausdrücklich hierzu autorisiert worden sei. Diese Bestimmung wurde von dem Patriarchen erlassen, nicht wie Graetz7) meint, um noch seine Machtbefugnis durch eine Bestimmung zu erhöhen, sondern, wie der Talmud berichtet8); um die Halbgebildeten, welche zu allen Zeiten sich gerne vordrängen und das Publikum täuschen, von rabbinischen Funktionen auszuschliessen. Wie einst im Altertume, wurde wahrscheinlich im spätem Mittelalter oder am Ausgange desselben, und zwar wie David Vital ף Vgl. Josef Kolon, a. a. 0. 2) A. a. 0. 3y A. a. 0. 4) Josef Kolon, Rga. Nr. 83, gegen Moses Kapsali: « . . . ומה ליו ולסמיכותו אשר אינה ראויה לו הא לאו בתר שמא אזלינן אלא בתר טעמא אזלינן... “ ף J. ״ענין הסמיכות שנהגו בזמן הזה כדי שירעו כל העם :242,14 ,.ס שהניע להוראה ומה שמורה הוא'בישות רבו השומכו ולכן אם כבר מת רבו א"צ לסמיכית וכן בתלמיד חבר... במקום שאין צריך רשות אין צריך סמיכות עכשיו אינו אלא נטילת רשות." .. 8) Sanhedrin 5 a. ז) Geschichte, Bd. IV4, S. 195. 8) Sanhedrin 5b: אי נמור רשותא למה ליה למישקל? משום מעשה ל שהיה לכל vgl. ferner Sanh. 7 b und J. Bikkurim s. f.