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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 41

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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anfangs des 14. Jahrhunderts alle rabbinischen Autoritäten in Deutschland, Frankreich und Spanien1). Dieser Titel wurde gewiss nur demjenigen verliehen, der auch mit der Semicha-Autorisation geweiht wurde2), so dass später die Erteilung der Semicha-Autorisation mit der Verleihung der Morenuwürde3) identisch war4). Dem נ) In alten der Franche-Comte entstammenden Manusekriptn aus dem Jahre 1339 — also noch vor R. Meir Halevy — treffen wir oft den Morenutitei an, so z. b.: מורנו הר״ר שמשון und מורנו הרב ר' יצחק, vgi. rej, Bd. 43, S. 253(54; Ribasch Rga. Nr. 375; M. Ginsburger, Die Juden in Basel, Basler Zeitschrift f. Gesch. u. Altertumskunde, Bd. 8, Heft 2, 1909, S. 361: מורנו הרב ר, אברהם u. a. m. *) Auerbach, a. a. 0., behauptet zwar, dass zurzeit des R. Meir aus Rothenburg der Morenutitel keineswegs mit der Erteilung der Semieha-Autorisation in Zusammenhang stand. R. Meir a. R. habe seine Schüler mit diesem Titel nur דרך כבור בעלמא honoris causa so angeredet. Erst R. Meir Halevy aus Wien habe die Semicha-Autorisation, verbunden mit der Titelverleihung des Morenu-ho-Rab, eingeführt. Allein Auerbach weiss nicht recht seine Behauptung zu begründen. Er sagt wörtlich: ״ואל יסיתך מה שמצאנו שם מהר״ם מרוטנבורג לומר שכבר בימי רבו של מהר״ם, דהיינו בעל אור זרוע, נזרעה הסמיכה וכן ממה שתמצא בתשובות הנדפסות אחר הל׳ אישות שב׳ מהר״ם למה״ר יוסף, למה״ר חזקי', למה״ר יהונתן, ולמה״ר אשר אין זה כי אם דרך כבוד בעלמא שקורא המשיב לשואל ת״ח מר,"ר, ר״ת מורי הרב רבי אבל לא מצינו שא׳ מתלמידי מהר״ם מר״ב כתב לרבו: מהר״ר מאיר אלא: למורי או מורנו הר, מאיר .... Also nicht auf ״Morenu-ho-Rab“, sondern auf ״Morenuho-Rab-Rabbi“ komme es an. — Hieraus wäre aber nur erwiesen, dass nicht der Verfasser des Or Serua, möglich aber, dass R. Meir aus Rothenburg, der als erster seine Schüler mit Morenu-ho.Rab-Rabbi, — ein Titel übrigens, der lange noch vor der Blütezeit des R. Meir Halevy aus Wien und lange noch bevor der Streit um das Grossrabbinat in Frankreich entbrannte, auf welchen Auerbach seine Vermutung stützt, sehr verbreitet war (vgl. vorige Anmerkung), — angeredet hatte, diese Neuerung getroffen habe. Die Semieha- Autorisation war gewiss auch R. Meir a. R. bekannt, nur hat er sie zu seiner Zeit für fakultativ erklärt (vgl. Josef Kolon, Rga. Nr. 169 u. unten, S. 6, Anm. 8). Wem sie aber erteilt wurde, dem wurde gewiss auch der Titel ״Morenu-ho-Rab-Rabbi“ verliehen. Dass aber R. Meir aus Wien sie obligatorisch eingeführt hätte, dafür fehlt uns, wie wir in den nächsten Abschnitten nach weisen werden, jeder Beleg. ף Vgl. Moses isseries, j.d. 242, 14:וי״א דמי שאינו מוסמך למורנו ונותן נימין וחליצות אין במעשיו כלום .... ועור נ״ל שמותר לתת מורנו לאחד שיסלר נימין ובו׳. 4) Auch die Ordination, die Semieha im alten Sinne, war, wie der Talmud, Sanh. 13 b, berichtet, mit einer Titelverleihung verbunden, סמכי[ ליה בשמא

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