Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 237)
- Language
- German
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heranzieht, so wird man auch beobachten können, dass die Erwähoung des K. aus dem einen oder dem anderen Grund, der allerdings nicht oft auf den ersten Blick auffällt, geschehen ist. Klar tritt dies z. B. hervor Sota 31a. Jedoch ist aus allen diesen Belegstellen immer noch nicht ersichtlich, dass der Talmud, bezw. die Lehrer des Talmud von zwei verschieden lautenden Wörtern an derselben Stelle Kenntnis hatten; könnte man nicht vermuten, dass der Talmud eine andere Lesart hatte als unser heutiger Text? Aber aus anderen Stellen lässt, sich klar und deutlich beweisen, dass der Talmud die Q. K. gekannt haben muss. Einige von denselben sollen hier besprochen werden. Im babylonischen Talmud: 1) Lev. 23. 13 — Menachoth 89 b: אמר רבי אליעזר כתיב ונסכה וקרינן ונסכו כיצד? נסכה דמנחתה כנסכו דיין, מה יין רביעית אף שמן נמי רביעית♦ nR. Elieser sagt: geschrieben steht ונסכה (also mit der fern. Endung), wir lesen aber ונסכו (mit der masc. Endung); damit soll gesagt, werden, dass ebenso wie das Gussojtter aus Wein, welches zusammen mit dem Lamm dargebracht wird (יין ist masc.), aus einem Viertel Log Wein bestand, so darf auch das Gussopfer aus Ol, das mit dem Speiseopfer dargebracht wurde, (מנחה ist fein.) nicht mehr als aus einem Viertel Log bestehen״. 2) Lev. 25. 30 — Megilla 3b: רבי אליעזר בר יוסי אומר: אשר לוא חומה אף על פי שאין לו עכשיו והיה לו קודם לכן und das. 5b: אשר לו חומה, ולא שור איגר. Wenn jemand ein Wohnhaus in einer Stadt, die mit Mauern umgeben ist, verkauft, so hat er noch ein Jahr nach dem Verkaufstermin das Einlösungsrecht. Ist es aber innerhalb dieser Zeitspanne nicht eingelöst worden, so verfällt das Haus in der Stadt, welche eine Mauer hat (das Q. ist לו), dem Käufer. Aus dem K., ״welches keine Mauer hat“, folgert nun R. Elieser, dass es genüge, wenn die Stadt in früheren Zeiten eine Mauer hatte, obwohl dieselbe jetzt nicht mehr existiert. Aus dem Q. hingegen folgert er, dass die Stadt tatsächlich eine Mauer haben oder gehabt haben muss, nicht ausreichend aber ist eine Mauer, welche durch die Mauern und Dächer1) der Häuser, welche nahe anein־ ander rings um die Stadt herum gebaut sind, gebildet wird. lJ Nach der Erklärung von Raschi, der bemerkt, dass das targumische איגד dem hehr, entspricht, s. z. B. Targum zu Ex. 30. 3.