Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 217)
- Language
- German
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der Zeit vielfach ein grosses Bedürfnis war. Sie hausierten jetzt als — Geldwechsler. Dies brachte sie jedoch nicht minder in den Verruf als Volksschädiger. In Befürchtung ihres Überhandnehmens im Saizburgischen, sieht sich am 12. Dezember 1797 der Höfrat veranlasst, ein Warnungs-״Cirkulare in das ganze Land“1) zu verschicken, worinnen kund gemacht wird, dass sich hei Regensburg jüdische Aufwechsler herumtreiben, die Goldgeld, Französische- und Conventionsthaler gegen schlechte Scheidemünze anfkaufen und, weil sie 15 und 20 Prozent abgeben, schon eine grosse Summe harten Goldes an sich gebracht haben. Da nun zu befürchten steht, dass sich die Schädiger auch in das Erzstift einschleichen könnten, wird ״auf höchstem Befehl“ jedermann zur Vorsicht vor Schaden ermahnt. Es ist nicht bekannt, ob und inwieweit sich die Befürchtung des Hofrates bestätigte und die gefährlichen Geldpreller aus dem Bayerischen ins Salzburgische Übergriffen. Dafür aber vernehmen wir just im verhängnisschweren Jahre 1803 von einer neuen Handeisgefahr, die den Salzburgern von den Juden drohte, — von ihrem Aufkäufe gewisser Landesprodukte zu erhöhten Preisen. Entweder um sich für den verbotenen Hausierhandel mit Waren anderweitig zu entschädigen oder um den geldarmen Bauersleuten durch Annahme von Produkten an Zahlungsstatt entgegenzukommen, tauchen jetzt Juden als Schmalzhändler (worunter Butter zu verstehen sein wird) auf. Dies wurde ihnen aber nicht minder, wahrscheinlich aus Befürchtung vor Preistreibereien und übermässiger Landesausfuhr, als grosser Frevel angerechnet, weshalb sich der Amtsschimmel schon wiederum in Bewegung setzte und in Form eines gestrengen Cirkulars am 19. August 1803 an sämtliche Pflege- und Landgerichte eine Botschaft mit dem Befehle überbrachte2), dem ״Unfuge Einhalt zu tun, da er sehr nachteilige Folgen nach sich ziehen könnte‘4. Die Regierung sehe sich veranlasst der Sache genaueste Aufmerksamkeit zu widmen. Vorkommenden Falles sei sogar ״die gehörige Inquisition eintreten zu machen“ und dann hierüber Bericht zu erstatten. י) Siehe Wortlaut Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 17. , 2) Siehe Wortlaut ebenda Nr. 18.