Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 210)
- Language
- German
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207 nicht in diesem Leben bürgerliche Verzüge und Lasten zu Folgen haben müssen. Dies sind so natürliche und einfache Wahrheiten, dass sie verstehen und ihnen beistimmen beinahe Eines ist. Nach diesen Grundsätzen kann das Urteil nicht anders gegeben werden, als diesen Leibzoll je eher, je besser aufzuheben, damit jene grosse Tafel, welche bei allen Mautstationen mit der Aufschrift ״Judenzolla jedem Durchreisenden in die Augen fällt, zu den Ueberbleibseln des vorigen Jahrhunderts vergraben und verlöscht werde. Die hochfürstliche Cameralstelle erinnerte auch in Betreff des dadurch veranlassten Cameralgefalles, selbst wenn die Cameralrevenuen einen beträchtlichen Schaden dadurch erlitten, sie doch nie die Vernichtung dieses Gesetzes missraten würde, indem ihr der Grundsatz heilig ist, dass Cameralgefälle nie mit dem Menschenwohl in Zwist geraten dürfen. Man könne daher nur auf die Abstellung des Judenzolles einratena. Die Polizeistelle versäumte auch nicht, in Übereinstimmung mit dem Vortrage der Hofkammer zu beantragen, die Vorschriften aufzuheben, nach denen ein Jude, wenn er sich in der Residenzstadt aufhält, von einem Mautbedienten begleitet werden müsse, und dass er nur in einer Vorstadt übernachten dürfe, da diese Vorschriften nur den Religionshass bei dem gemeinen Manne befördern und seine Vorurteile nähren. Das denkwürdige Gutachten, das beweist, wie gut die Diener Hieronymus sich auf den Sinn ihres Herrn verstanden, schliesst mit den folgenden Worten: ״Durch Aufstellung dieser Grundsätze glaubt diese Stelle sich von dem Vorwurfe gereinigt zu haben, sie huldige eingerosteten Vorurtheilen. Sie muss aber auf der anderen Seite auch bestehen, dass, solange die Juden nicht in allen Landen den übrigen Staatsbürgern gleichgehalten werden; solange sie unter -dem Drucke der Staaten seufzen, solange ihr Bildungsgang vernachlässigt wird, solange sie endlich hierdurch gleichsam gezwungen werden, sich auf unerlaubte, Staatsinteresse widrige Art zu ernähren, dass solange jeder Staat auf sie ein achtsames Auge haben müsse, damit sie dem übrigen Teile der Staatsbürger nicht zum Schaden gereichen, wäre den oberen als niederen Polizeibeamten vorzügliche Aufmerksamkeit anzubefehlen und jene Juden, welche als Aerzte, Markt-