Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 208)
- Language
- German
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205 waß vod Seite des Hofrates auch geschah. Ad den Pfleger zu Teisendorf aber ging ein für ihn höchst unangenehmes Schreiben ab ף des Inhaltes, dass die Hofkammer aus der Beschwerde Anschel Lewis mit Missvergnügen und Unzufriedenheit ersehe, wie Unrecht diesem geschehen sei, da Lewi, der der Mautschranke nicht will« kürlich auswich und zur Bezahlung des Leibzolles von niemanden aufgefordert wurde, sich der Mautschleicherei nicht schuldig gemacht habe. Wegen der raschen und unüberlegten Bestrafung werde ihm (dem Pfleger) ein ernstlicher Verweis erteilt mit dem gleichzeitigen Aufträge, mit Abzug der normalen Leibzollgebühr von 8 Kreuzern den widerrechtlich eingehobenen Strafbetrag an die kurfürstliche Pflege Trauenstein für Anschel Lewi abzuführen und sich dabei mit Vermeidung jeder Anzüglichkeit, ״eines freundnachbarlichen Ausdruckes zu bedienen“. Das Konzept des betreffenden Schreibens sei allsogleich zur Überprüfung an die Hofkammer zu senden. Diese Massregel traf den Pfleger hart. Er legte dem Aufträge entsprechend am 17. Dezember ״aus tiefstem Herzensgrame“ das gewünschte Konzept der Hofkammer vor, bemerkte aber dabei, dass er eher den ״Tod erwartet hätte als einen solchen Befehlsinhalt“. Er beharrt bei seiner Meinung, dass dieser Jude, wie seine ״Höllenbrüder“, wohl von dem Judenzoll wusste, und scbliesst mit dem einzigen, ihm übrig bleibenden Tröste, dass sein Tod wohl nicht mehr allzuferne sei * 2 3). Der Briefentwurf Agliarchis für die Pflege Trauenstein fand nicht den Beifall der Hofkammer. Es wurde deshalb von dieser selbst ein Konzept verfasst und nach Teisendorf behufs Zustellung nach Trauenstein eingeschickt. Darin heisst es, dass Anschel Lewi, da er zur Mautgebühr nicht aufgefordert wurde, für die Nichten!־ richtung auch nicht straffällig sei, weshalb ihm das Strafgeld zurückgestellt werde *). Agliarchis hatte aber die Rückäussernng der Hofkammer nicht abgewartet und schon bevor sein Schreiben nach Trauenstein abgeschickt. Auch stellte er den ganzen, von Lewi erlegren Betrag von 8 Fl. ohne Abzug der 8 Kr. zurück. ף Anhang II U. A. n. L. Texte Nr. 8. 2) Ebenda Nr. 10. 3) Aus dem diesbezüglichen Akte im Landesregierungsarchiv Salzburg.