Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 207)
- Language
- German
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204 Einrichtung den Gnadenstoss versetzen werde, haben die beideu armseligen, verbitterten Beamten von Teisendorf freilich nicht geahnt, sonst hätten sie nicht noch hinzugefügt, dass ״auch auf anderen Salzburgischen Mautstätten mehr wird so was aufzufinden seina und ״es auch hier der este Jude nicht ist, der * *gestraft worden — — —u. — Die Folge der Teisendorfer Berichte war, dass sich die Hofkammer sogleich veranlasst fand, dem Erzbischof einen Vortrag za unterbreiten, der in dem Wunsche gipfelte, dass der die Menschheit schändende Leibzoll endlich fallen möge und die an den Grenzsäulen bei den Mautämtern angebrachten Tafeln mit der Auf- Schrift ,״Judenzoll״ entfernt werden sollen, damit der ״Hebräer wie jeder andere Reisende betrachtet werde“ 1). Der Vortrag enthielt ferner die Bitte, das alte Gesetz abzuschaffen, laut welchem ,.jederzeit einen in der Stadt befindlichen Juden, gleich einen Lohnlaquai oder Büttel“ ein Gerichtsdiener für Bezahlung in die Häuser begleiten müsse, da ״es den höchst edlen Gesinnungen nicht anders als analog sei, die Seine Hochfürstlichen Gnaden höchstihre aufgeklärte Denkungsart im Auslande bereits durch soviele weise Anordnungen, welche jederzeit die Vertilgung veralteter Missbrauche und Vorurtheiie beziehen, berühmt gemacht haben“. Auf diese Vorstellung hin, nachdem auch noch der geringe Ertrag des Judenzolles . statistisch festgestellt wurde2), fasste der Landesherr den Entschluss, dass ״ein gemeinschaftliches Gutachten“ von der Hof kammer und der Polizei zu entwerfen sei, ״wie führohin die Durchreise sowohl als der Aufenthalt der Juden in der Residenz und auf dem Lande zu regulieren wäre, damit ansehnliche und sichere Juden nicht aufgehalten, der Inwohner, Handelsmann und Bürger aber von den Niederträchtigen nichts zu besorgen habe“ 8). Von diesem Wunsche des Fürsten gab dann die Hofkammer in einem Rescripte vom 3. Dezember 1790 dem Hofrate Mitteilung, mit dem Ersuchen, über die Angelegenheit ein Referat zu erstatten, l) Siehe Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 8. *) Er betrug in dem in Rede stehenden Jahre im ganzen Fl. 5 4572 kr. Siehe Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 9. *) Siehe Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 8.