Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 204)
- Language
- German
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201 geblich zu hohe Sporteln, die von ihm bei Vermittlung eines Guts* kaufes erhoben wurden1). Wie man sieht, ein viele! probt er, beharrlicher Kof und freimütiger Draufgänger. Just ihm musste es also geschehen, dass er mit der Salzburgisehen Zollbehörde in Konflikt geriet. Das geschah 80: Am 23. November 1790 hielt sich Anschel Lewi geschäftlich in Trauenstein auf. Am selben Tage fuhr er von dort mit der Post nach Reichenhall. Von Trauenstein nach Reichenhall gab es zwei Wege, von denen der eine über Teisendorf, also durch hochstiftliches Gebiet führte. Anschel Lewi war, wie er später behauptete, die Gegend uicht bekannt; er kümmerte sich daher nicht darum, welchen der beiden Wege der Postillon wählen vfürde. Dieser entschloss sich, über Teisendorf zu fahren, weil es da eine bessere Fahrstrasse gab. In Teisendorf befand sich aber eine Grenzmaut mit einer Judenzollstation. Dort angelangt, fragte. Lewi den Kutscher, was er an Mautgeld zu zahlen habe, und bändigte auf dessen Antwort, das Mautgeld betrage zwei Kreuzer, den Betrag dem Wagenlenker ein. An die Pflicht des Leibzolles dachte er jedoch nicht, da er den Wagen nicht verliess und daher die ,*auf einer fest an dem Schrankenbaum neben der Strasse stehende Tafel״ mit der Aufschrift für den Leibzoll nicht bemerkte. Nichts ahnend wollte er Weiterreisen, Der Mautschreiber Ignatz Schmutzer hatte aber inzwischen den Postillon gefragt, wen er im Wagen י führe. Als er vernahm, dass es sich um den MHofjud von München״ handele, sprang er augenblicklich aus dem Mauthause heraus auf Lewi zu, befahl ihm, den Wagen halten zu lassen, auszusteigen und sich sofort zum Pfleger zu begeben, da er straffällig sei. Lewi folgte der Aufforderung, worauf ihm vom Pfleger vorgeworfen wurde, dass er als Jude seine Pflicht hätte kennen müssen, ״ beim Anblicke der Judenmaut-Tafel sogleich abzusteigen und zu ihm zu kommen, den Leibzoll zu entrichten. Lewi verteidigte sich zunächst mit der Entschuldigung, nicht lesen zu können, was aber der ge witzige Pfleger als offenbare Notlüge erkannte und nicht hinnahm. Selbst in diesem Falle, meinte er, hätte Lewi an der besonderen Tafel am Schrankenbaum. erkennen können, wo er sich befinde und was seine Pflicht und Schuldigkeit sei. Vergebens ף Ebenda 28 Nr. 2820.