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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 202

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 202)
Language
German
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199 führung anzubefehlen 1). Daraufhin erst durfte die der Mautheamtenschaft nicht sehr willkommene Neueinführung denn doch erfolgt sein. Wenigstens wird sie für Teisendorf einige Jahre später ausdrücklich erwähnt2). Doch es -sollte auch bei diesem Zustande der Judenzotl-Einrichtung nicht mehr lange bleiben. Auch die Tafeln haben nicht vermocht, die Unhaltbarkeit der keinen nennenswerten Nutzen abwerfenden und nur Aergernis erregenden Einrichtung zu beheben. Nach wie vor wurden die Zollschranken mitsamt den Tafeln von vielen Juden übersehen und die Betroffenen unnützerweise schikaniert. Acht Jahre nach Einführung der Tafeln für den Judenzoll wand er te dieser selbst, länge bevor dies in den meisten anderen deutschen Staaten geschah, in Salzburg endgiltig den Weg alles Irdischen. Der Anstoss hiezu ging von einem Juden aus. Bekanntlich hatten sich anfangs des 18. Jahrhunderts Israel Jacobson und ganz besonders Wolf Breidenbaeh das grosse Verdienst erworben, dass sie die Abschaffung des Judenleibzolls in den Sedezstaaten West- und Süddeutschlands bewirkt haben3). Ein ähnliches Verdienst kommt auch schon über ein Jahrzehnt früher einem anderen Glaubensgenossen für seine diesbezügliche Erwirkung im deutschen Erzstifte Salzburg zu. Es war dies der kurpfälzisch-bayerisehe Hofjude Anschel Lewi aus Schneittach. Der Name des Wackeren verdient mit aller Hochachtung genannt und der Nachwelt übermittelt zu werden. Mehr als der Braunschweigische Hofagent und Finanzrat Breidenbaeh hat Anschel Lewi das schöne Verdienst, als aufrechter, strammer, selbstbewusster Jude ohne die Machtmittel Protektion und Geld 4) eingetreten zu sein. Breidenbaeh schlug zumeist den Gnadenweg bei den Fürsten und Regierungen ein, Anschel Lewi hingegen berief sich mit Mannhaftigkeit und Würde auf die allsiegende Gerechtigkeit. Recht und Billigkeit forderte er, nichts mehr und nichts weniger, und das Gewünschte wurde ihm zuteil. Die Unbill des Leibzolles überhaupt *) Ebenda Nr. 5. *) Vgl. S. und U. A. n. L. Texte Nr. 5. s) Vgl. Scheppler: ״Ober die Aufhebung des Leibzolls1805) ״), Grätz XI 228 und 570 Note 5. ף Siehe Scheppler und Grätz a. a. O.

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