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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 201

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 201)
Language
German
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Unverdiente Demütigung nicht leicht gefallen. Der alte Uferheimer wandte sich daher wegen der seinem Sohne widerfahrenen Kränkung mit einer Beschwerdeschrift direkt an den Erzbischof, worinnen er den wahren Sachverhalt schilderte und um Aufhebung der verhängten Strafe bat 1 2). Der Beschwerde wurde Folge gegeben. Am 28. Juni 1788 erging im Aufträge des Landesherrn die Mittei־ lang hiervon vom Hofrate an die Hofkammer mit dem Bemerken, dass Götz Gabriel Uferheimer das Strafgeld nicht nachzuliefern habe, da sich auch schon andere durchreisende Juden des öfteren mit Beeilt beklagten, von der ihnen obliegenden Zollverpflichtung nichts gewusst zu hahen und von niemandem ermahnt geworden za sein. Die Hofkammer wird gleichzeitig zur Weit er Verfügung an die Mautämter angewiesen, bei allen Mautstationen, wo der Judenleibzoll in Betracht kommt, Tafeln anzuschaffen, entweder mit der Aufschrift: ״Hier wird von den Juden der Leibzoll bezahlt“ oder mit einer sonstigen ״schicklichen“ Kennzeichnung, um die Wiederholung der Unzukömmlichkeiten zu verhüten. Die Hofkammer wird ferner aufgefordert, nachher bekanntzugeben, bei welchen Mäutstätten die Tafeln auch tatsächlich angebracht wurden*). An die Bechnungskanzlei der Hofkammer war übrigens auch schon am 28. Mai und zum wiederholten Male am 7. Juli 1783 ein Hofrats-Dekret ergangen, erstens bekannt zu geben, bei welchen Mauten die Juden tarifgemäss den Leibzoll zu entrichten haben, und zweitens zu veranlassen, dass neben dem gewöhnlichen Maut- Zeichen auch noch die Worte: ״Auch für Judenzoll“ ersichtlich gemacht werden sollen3). Die Bechnungskanzlei entledigte sich am 16. Juli 1783 des Auftrages nur zur Hälfte und berichtete über die in Betracht kommenden Mautstationen und die Höhe der Tarife4). Über die An- Ordnung der Vermerktafeln schweigt sie. Der Hofrat sah sich daher genötigt, den Auftrag ״nach höchstem Entschluss“ am 19. Juli d. s. J. nochmals zu wiederholen und die unverzügliche Aus- 1) Siehe Anhang II: Urkunden-, Akten- und Literaturtexte Nr. 2. 2) Siebe Wortlaut Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 2. ״) Siehe Wortlaut ebenda Nr. 3. *) Ebenda Nr. 4.

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