Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 195)
- Language
- German
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192 Händlern Beschwerden gegen sie erhoben — also nur sozusagen notgedrungen — griffen die erwähnten landesherrlichen Abwehrmassregeln ein. Alle damaligen hochfürstlichen Erlässe, die sich gegen Juden richten, sind denn auch nicht spontan erflossen, sondern infolge von Beschwerden. Die Beamtenschaft war ihnen — vom Geise des Landesherrn inspiriert — durchaus nicht ungewogen. Oft musste ein auf Grund einer Beschwerde ergangener Befehl gegen die Juden an dieses oder jenes Pflegegericht erneuert werden, weil seine Ausführung nur ungerne und lässig gehandhabt wurde. Vollends nach der Aufhebung des Leibzolles nahmen die wenn auch nur weiter inoffizielle, im Gesetz nicht begründete Judenduldung und der Zuzug der Juden zu, und Hübner konnte schon ein Jahr später die schönen Worte schreiben: ״Man war vor Zeiten überaus behutsam, fremde Glaubensgenossen hier aufzunehmen. Gegenwärtig sind mehrere hier bedienstet und bey Professionen und Künsten und es fällt Niemandem bey, sie ihres Glaubens wegen zu necken oder zu verfolgen. Die Proselytenmacherei wird hier so lässig betrieben, dass wenige Konvertenten ihr Glück machen und man überhaupt gegen ihre Absichten sehr misstrauisch ist. (Dem Landesfürsten war nichts verhasster als die Ketzerriecherei1)). Selbst die ehemals hier so grausam vorfolgten und gehassten Juden finden jetzt freundliche Aufnahme, unterliegen seit einem Jahre sogar dem gewöhnlichen Judenzolle nicht mehr und können doch, unter Aufsicht der Polizei, ungestört hin und her wandern. Wie viel Segen kann nicht eine einzige weise Regierung über ein ganzes Land, ja sogar über ganze Generationen bringen“ 2). Fünftes Kapitel: Die Aafhebnug des Jndenleibzolles in Salzbarg, die Beschaffenheit dieser Maatinstitntion in Salzbarg vor der Aufhebang, Jaden beschweren sieh beim Landesfärsten gegen Missstände beim Leibzoll, der Erzbisehof schafft zeitweise Abhilfe, abermalige energische Beschwerde eines Jaden, vorbereitende Massnahmen zar gänzlichen Abschaffung der Judenmaat, ihre Abschaffang, die Freizügigkeit and geschäftliche Regsamkeit der Jaden nimmt za, der Ahnherr der Rotschilds ף Gärtner: Lebengeschichte 49, Koch-Sternfeld: D. 1. 30 J. 148. ף Hübner II 397-399.