Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 192)
- Language
- German
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189 derselben Weise mochte auch Erzbischof Hieronymus nicht im entferntesten daran gedacht haben, Juden von Staats wegen heranzuziehen. Er sah sich im Gegenteil, wi$ aus mehreren weiterhin behandelten Erlässen hervorgeht, sogar veranlasst, den Polizeistellen und Pflegegerichten auf das nachdrücklichste einzuschärfen, nach wie vor auf die durchreisenden und im Lande herum wandernden Jqden ein scharfes Augenmerk zu haben und sie vom Hausierhandel und von jedem aktiven Geschäftsgebaren möglichst ferne zu halten. Abgesehen von politischen Rücksichten leitete ihn hiebei die für den damaligen an Halbheiten und Widersprüchen kränkelnden Zeitgeist und seine eigene halb aufgeklärte und halb doch noch engherzige, zöpfische Gesinnung charakteristische These, dass ״solange die Bildung der Juden in den deutschen Staaten so sehr vernachlässigt wird, eine unbegrenzte Freiheit derselben in einem einzelnen Staate nachteilige Folgen haben und bey dem im hohen Erzstifte bestehenden Gewerbs-System den inländischen Handelsleuten und Krämern leicht beträchtlichen Schaden zuziehen könnte.(1 ״״ ״Die Soldatenaushebungen gehen hier und in ganz Oesterreich noch unausgesetzt ihren Gang fort. Da nun eine Menge Juden in den kaiserlichen Landen, seit dem neuen Edikte der Judentoleranz, sich niedergelassen hat, so hat man notwendig sich daran stossen müssen, dass gerade alle diese so vielen Leute von der Soldatenwerbung ausgeschlossen sein sollten. Man will demnach eine gewisse Anzahl von Soldaten bestimmet haben, welche die Jaden aus ihrem Sekel unterhalten müssen. Noch ist zwar diesfalls keine eigene höchste Verordnung erschienen, allein man vermutet, dass sie nicht lange mehr ausbleiben werde‘4. *) Siehe Anhang II Urkunden- und Aktentexte Nr. 11. Auffallend ähnlich lautete später eine Resolution der preussisehen Regierung (2. Apil 1798). gegen den Vorschlag einer vollständigen Gleichberechtigung der Juden. Man hielt die Juden für viel zu rückständig und für eine Gleichberechtigung zu 'wenig geeigenschäftet. Man wollte sie vielmehr gerade durch die Zurücksetzung sozusagen erst zwingen, auf eine ״solide Form hinzuarbeiten und sich dadurch zur vollständigen Gleichsetzung mit den übrigen Staatsbürgern zu qualifizieren“ (Siehe Rieger 12) ohne zu bedenken, dass ja umgekehrt die Selbstemanzipation in der Regel erst eine Folge der Befreiung der Körper und Geister vom Joche der Zurücksetzung sein kann. Erst das frei entfaltete, lebendige Selbstgefühl, das beglückende Bewusstsein vom Werte der eigenen Kraft, weckt das wahre Bildungsstreben und fördert ungeahnte Energien zu Tage. Hieronymus, als Voltairist und Rousseauist (vgl. Widmann 111 481) mochte dies wohl ahnen, allein er brachte doch den Mut nicht auf, als erster und einzelner der deutschen Fürsten in dem Sinne zu handeln. Wie die ganze