Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 184

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 184)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3486266-3486287--5967-3492340
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

isi dem Aufbau eines Hauses begonnen hatte. Der Pfleger Kurt stellte sieh aber, als wisse er von dem erfolgten Veto des Grafen nichts. Er brachte das an sich unschuldige Vorhaben des Juden Jacob Löb und das wilde und störende Benehmen der Christen dagegen vor das Forum der zuständigen politischen Behörde, der oberösterreichischen Regierung zu Innsbruck, und umging so das Einspruchsrecht des Herrschaftsherrn♦ Damit nicht genug, wusste er die Angelegenheit des Juden so zu protegieren und den Referenten, den Landes-Vogt zu Günzburg so zu gewinnen, dass behördlicherseits nicht nur Jacob Löb gestattet wurde, den Bau auszuführen, sondern auch noch die Christengemeinde Hurben, die dem Juden den Bau hindern wollte, zur Bezahlung der Hälfte der Kommissionskosten verurteilt wurde. Das war zu stark. Die racheschnaubende Christengemeinde kannte nunmehr keine Grenze. Das unerbetene Urteil fasste sie nicht blos als eine eigene Niederlage auf, sie betrachtete es auch ganz folgerichtig als einen Schlag gegen die Liehtensteinsche Herrschaft selbst. Wenn diese auch politisch unmittelbar der oberösterreicbisehen Regierung unterstand, so besass * sie doch selbst spit jeher das jus primae iustantiae. Sie hätte also keinesfalls umgangen werden dürfen. In schlauer Berechnung ergriff nun die Christengemeinde gerade diesen Punkt, um an ihn anknüpfend, einen ganzen Rattenkönig von Anklagen gegen den Pfleger und die Judenschaft loszulassen. Inzwischen war aber, wie erwähnt, der eigentlich Desavouierte, Graf Joseph, gestorben, ohne das Vorgehen des Pflegers bestraft und den Übermut der Juden, nach Wunsch der Christen, gebrochen zu haben. Es blieb also den Klageführenden nichts anderes übrig, als sich an den neuen Herrn, den Erzbischof von Salzburg, za wenden. Das taten sie denn auch mit der erwähnten Beschwerdeschrift, welche in der folgenden Bitte ausklang: 1) Dass sich der Landesherr von Salzburg mit Eifer der Hürbner Christenheit annehme, 2) die Judenschar auf das vertragsmässige Quantum reduziere, 3) entweder selbst oder durch die oberösterreichische Regierung, eventuell gar durch den Kaiser (1) an den Juden Jacob Löb

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.