Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 165)
- Language
- German
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162 einzusckränken und sie bei Wochen- und Jahrmärkten gegen die Einheimischen zurückzudrängen1). Selbstverständlich ist solcherart gar nicht daran zu denken, dass er den straff gespannten Kordon gegen etwaige Judenannäherungen lockerte oder zu lockern vermacht hätte. Aber er scheint trotzdem von dem Element der Juden für die Hebung gesunkener wirtschaftlicher und kommerzieller Verhältnisse eine sehr gute Meinung gehabt zu haben. Er nahm auch keinen Anstand, ihr gelegentlich Ausdruck zu verleihen. Dies geschah aus folgendem Anlasse: Im Jahre 1617 beabsichtigte der regierende Reichsgraf von Vorarlberg, Caspar von Hohenems, ein Bruder des Erzbischofs Marcus Sitticus, mehrere Rheinecker Judenfamilien in seiner Ort- Schaft Hohenems aufzunehmen. Gelegentlich einer ihrer öfteren Handelsreisen durch Hohenems hatten nämlich Rheinecker Juden eine diesbezügliche Anfrage an den Grafen gerichtet, die der überaus ökonomisch veranlagte und tolerant gesinnte Herr unter gewissen Bedingungen zusagend erwiderte. Als dann der Vermittler der siedlungslustigen Juden, der Jude Wolf aus Langenargen am Bodensee, von dem Grafen die endgültige Aufnahme und den Schutzbrief verlangte, erbat dieser sich noch Bedenkzeit und wandte sich, bevor er sich durch eine feste Zusage binden wollte, am 5. April 1617 an seinen Bruder in Salzburg um Rat, indem er ihm den Entwurf des Schutzbriefes mit folgendem Begleitschreiben zugehen liess : מ ..... E. hochf. Gnaden soll ich hiemit gehorsamst zu berichten nit umgehen, dass ich verwichene Tag bei mir etliche juden, so bisher und noch in der markgrafschaft Burgau gesessen, angemeldet mit anzaig, dass sie vernommen, dass allhier in dem markt Embs allerhand leut zu bewohnung und oefnung desselben angenommen werden und da man sie mit erträglich conditionen annehmen wollte, wollten sich ihrer 8, 10 oder 12 allhero begeben und allerhand comercien treiben, daraus der allhiesige wochenmark und anders zunehmen sollte. — Hab ich der sach etwas nachgedacht und einestheils in bedenken gezogen, ob dergleichen leut allhier anzunehmen und solches E. hochf. Gnaden und mir rentir- י) Pichler 437, 438, Zauner VIII 35—36, Piliwein 132. Vgl. auch orig. Akte kgl. Reichsarchiv München Rep Salzb. Höchst. Lit. VI B 2 1042.