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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 161

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 161)
Language
German
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158 wohnlich ausgedehnter Zeitraum betrachtet werden. Die Hartnäckigkeit Salzburgs selbst gegen jede blosse Annäherung von Juden ging soweit, dass es, wenn wir die Mitteilung eines zeitgenössischen Historikers ף buchstäblich nehmen wollen, selbst noch um die Mitte des 18. Jahrhunderts keinem Juden erlaubt war, sich in Salzburg auch nur sehen zu lassen. Die Jesuiten — 0 Ironie — waren hierbei ihre Schicksalsgenossen. ״Weder die Jesuiten noch die Juden“ lässt sich nämlich der betreffende Geschichtsschreiber um 1734 vernehmen2), ״dürfen in diese Stadt (Salzburg) kommen“. Ja, auch noch in den 70er Jahren des in Rede stehenden Jahrhunderts konnte — allerdings ohne mit der genauen Tatsächlichkeit ganz übereinzustimmen — der Skriptor und Hofkammer-Registrator Franz de Paula Meindlinger am Schlüsse seiner Anführung aller von Juden handelnden Akten in den Salzhurger Kammerbüchern die Randbemerkung machen3), dass infolge der Vertreibungen das Salzburger Territorium judenrein ist. rMan hatte vormals das Sprichwort im Salzburgischen“, erzählt der vorher genannte Historiker4), ״es sey in diesem Lande kein Lutheraner, kein Jesuite und kein Jude“. So wenig nun aber auch dieses Sprichwort insbesondere betreffs der Lutheraner die Wahrheit traf, da die Bekenner dieser Konfession in Salzburg eigentlich niemals ganz ausgemerzt waren, bezüglich der Juden war es im grossen ganzen zutreffend, wenn auch, wie sich bald zeigen wird, ausnahmsweise und vorübergehende Judenaufenthalte seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Salzburg vorkamen. Der Grund für diese jedenfalls merkwürdige Erscheinung in der Salzburger Geschichte der Juden muss zunächst in den schon im ersten Bande geschilderten von Erzbischof Leonhard getroffenen Massnahmen zu ihrer Fernhaltung gesucht werden. Fast nirgends des Jahrhunderts bestanden auch in Wien wieder ״Jndenfaktoreien״ mit besonderen Privilegien und Freiheiten (vgl. Wertheim 109—119, 123—132 und Kaufmann 164—165). *) Göcking I 17. ף Ebenda. י) Index zu den Salzburger Kammerbüchem Buchstabe J Kgl. Reichsarchiv Mönchen Salzb. Höchst Lit. B. VI Nr. 834 Fol. 75. 4) Göcking I 42.

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