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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 108

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 108)
Language
German
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105 Ferner folgt daraus, dass inbezug auf diese Konzession kein Unterschied gemacht wurde, oh das Fleisch Eigentum des Volkes war oder aus dem Besitz des Feindes stammte. In beiden Fällen war es erlaubt. Das war auch die Ansicht der eingangs zitierten Stelle in der Gemara Chulin. Sie sagte sich, nachdem einmal die Speisegesetze aus diesen Gründen für die sieben Jahre aufgehoben waren, kann auch die Frage des R. Jirmija wegen des ungesehächteten Fleisches für diese Jahre gar nicht in Betracht kommen. Daraus beweist nun Ramban mit Recht, dass — entgegen der Ansicht des Rambam — in diesen Jahren die sonst verbotenen Speisen ohne jede Einschränkung erlaubt waren, auch in Fällen, wo keine Notläge vorhanden war. In der Gemara daselbst befindet sich aber eine zweite Ansicht, die lautet: ואי בעית אימא...ני אישתרי להו תכריס דידהו לא אישתרו ״Man kann auch noch anders sagen. Die תורה hat nur das unreine Fleisch erlaubt, welches von den Völkern des Landes erbeutet wurde, nicht aber das den Israeliten selbst gehörige.“ Damit bekommt diese Konzession eine ganz andere Bedeutung. Sie ist nichts weiter als eine für Kriegsverhältnisse notwendige Bestimmung, um die Kampfeshandluugen nicht zu beeinträchtigen. Es ist selbstverständlich, dass im Kampfe ebenso wie ausserhalb desselben verbotene Speisen genossen werden dürfen, wenn eine Lebensgefahr (סכנה) besteht. Im gewöhnlichen Leben muss der Mensch diese Frage selbst entscheiden oder den Rat eines Sachverständigen einhölen, ob für ihn eine solche Gefahr vorliegt. Für den Krieger im Kampfe aber wäre es allzu grosse Gewissensbelastung, wenn inan ihm zurauten wollte, in jedem einzelnen Fall zu entscheiden, ob eine solche סכנה gegeben ist oder nicht. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Kampfe trägt es sicherlich nicht bei, wenn er sich mit solchen Gewissenszweifeln quälen muss. Es besteht die Gefahr, dass er nicht imstande sein wird, die genaue Grenze zu ziehen, indem er entweder zu viel oder zu wenig rigoros gegen sich selbst ist. Auch in I Sam. 14, 30 finden wir den ganz natürlichen Gedanken, dass durch die Enthaltung von Speisen die Kampfeskraft des Heeres vermindert wird. Dort sagt Jonathan inbezug auf das Fastengebot seines Vaters; ״Wenn heute das Volk reichlich gegessen hätte von der Beute seiner Feinde, die es

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