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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 104

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 104)
Language
German
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löi das Verbrechen bereits verübt worden, dann darf kein Unbefugter mehr eingreifen. Der Verbrecher muss der öffentlichen Gerichtsbarkeit überliefert werden. Kambam H. Eozeach I, 5. Da entsteht nun die heikle Frage: In welchem Zeitpunkt ist dem Beschützer das Recht eingeräumt, die Abwehr zu vollziehen und den Angreifer unschädlich zu machen? Bei jedem anderen Verbrecher muss eine התראה vorausgegangen sein, wenn er straffällig werden soll, hier aber heisst es רודף אין צריך התראה (Sanhedrin 72 b) ״Der Verfolger bedarf keiner Verwarnung441). Wie kann also der Beschützer wissen, ob der Verfolger ein Verbrechen plant, ein Verbrechen auch wirklich ausführen will? Gewiss es sind Fälle denkbar, in denen die verbrecherische Absicht, namentlich bei Mord und Totschlag, unzweifelhaft zu Tage tritt. So etwa wie im Fall von אבנר, der den עשהאל einen רודף nannte, Sanhedrin 49a und bei sonstigen feindlichen Zusammenstössen. Es sind doch aber auch ebenso viele Fälle denkbar, in denen die verbrecherische Absicht nur auf Vermutungen beruht, die auch täuschen könnten. Nehmen wir an, Verfolger und Verfolgte befinden sich auf der einen Seite eines Flusses oder einer Schlucht und der Beschützer auf der anderen Seite; er sieht die beiden mit einander ringen. Die eine Person will die andere überwältigen. Er schliesst nach allen Anzeichen auf ein geplantes Verbrechen, er erhebt seine warnende Stimme und sie verhallt wirkungslos. Er ist mit Pfeil und Bogen ausgerüstet, um den Angreifer unschädlich machen zu können; er ist aber doch seiner Sache nicht ganz sicher. Ein Irrtum ist nicht ausgeschlossen. Es könnte sich um etwas weniger Gravierendes handeln, das nicht mit dem Tode bestraft werden muss. Es ist Gefahr im Verzüge! Was soll er tun? Man wende mir nicht ein: ספק נפשות להקל; denn im Unterlassungsfall steht ja auch ein Menschenleben oder Gleichwertiges auf dem Spiel. Ausserdem heisst es: בל היבול להציל ולא הציל עובר על לא תעמד על ג) Rambam, Eozeach 1, 7, schränkt das etwas ein, er sehreibt □א הזהירוהו אע״פ שלא קבי1 עליו ההתראה. Er meint also, er muss wenigstens durch einen Zuruf gewarnt werden. Eine Quelle dafür ist mir nicht bekannt, da es doch in der Gemara ausdrücklich heisst אין צריך התראה♦ Eür unsere Erörterung ist aber das ohne Belang.

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