Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 103)
- Language
- German
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100 Umso auffallender, so meinte der Fragesteller, sei die Stelle in Pesaehim, die die Vernichtung des Am haarez zu einer verdienstlichen Tat stempelt. Ich meinerseits möchte noch hinzufügen, dass man nicht einmal sagen kann, diese gegensätzlichen Ausspräche stammen von zwei verschiedenen Lehrern, denn der Auftrag für die Amme haarez zu beten wird dort in Chulin als שלחו מתם angeführt und das ist nach Sanhedrin 17 b Rabbi Eleasar und eben dieser R. Eleasar spricht in Pesaehim ein so hartes Verdikt, über den Am haarez aus. Vgl. auch das sinnige Gespräch zwischen R. Eleasar und R. Jochanan über den Am haarez in Kethuboth 111b. Ich verwies den Fragesteller auf die Erklärung des ד״ף, der zu dem Ausspruch in Pesaehim die Bemerkung hinzufügt: כגון ״ שהיה רץ אחר הזכר ואחר נערה המאורסה שמותר להצילו בנפשוder Aussprach ist so zu verstehen, dass der Am haarez eine Person, זכר oder נערת מאורסה, verfolgt um eine Schandtat zu begehen.“ In solchen Fällen ist es gestattet und sogar geboten mit allen Mitteln, selbst auf Kosten seines Lebens, ihn daran zu verhindern, um die angegriffene Person zu schützen. (S. Mischna Sanhedrin 73 a.) Der Fragesteller meinte nun, die Vorschrift der Mischna gilt doch für alle Menschen ohne Ausnahme, selbst für den Hohepriester, da kann man doch keinen Unterschied machen, ob einer ein Talmid Chochom oder Am haarez ist! Das ist allerdings ein triftiger Einwand, den bereits der ״ רץz. St. geltend macht. Er meint daher, man darf die Worte der Gemara nicht buchstäblich nehmen, sie seien nur נהמא, Übertreibung. Das mag wohl richtig sein, aber damit ist doch für das Verständnis des רי״ף nichts gewonnen. Er hat doch einen 80 einfachen, auf der Hand liegenden Einwand nicht übersehen. Wie sind nun seine Worte zu verstehen? Durch folgende Erwägung findenwir den richtigen Gesichtspunkt, um diese Schwierigkeit aus dem Wege zu räumen׳. Soviel steht fest, dass dieser Akt der Abwehr, wie ihn die oben zitierte Mischna gebietet, nichts gemein hat mit dem, was man gewöhnlich Lynchjustiz nennt. Bei dieser wird ein bereits begangenes Verbrechen kurzerhand, ohne Gerichtsverfahren, von Unberufenen bestraft. Hier jedoch, bei den Fällen der obigen Mischna, handelt es sich darum, ein geplantes Verbrechen, wie Mord und Notzucht, durch die Unschädlichmachung des Täters zu verhüten. Ist