Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XV. (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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31 einem Schock Groschen zur Gemeinde; und dies soll für die Armen im Spital verwendet werden.ü Aus dem Protokollbuch der jüdischen Gemeinde, dem einzigen noch erhaltenen, welches den Zeitraum von 1722—1792 umfasst, ist ersichtlich, dass die jüdische Gemeinde, trotz aller Privilegien, der Stadt gegenüber stets den kürzeren zog. Vergebens führen die Vorsteher bei der Plumenauer Amtsobrigkeit Klage über Willkürakte und Schikanen seitens des Stadtrates. Der Schutz der Gutsherrschaft versagte, obgleich die Zusicherungen unter schweren Opfern erlangt wurden. Die Gemeinde war daher stets in Geldnot. Es wurden alle erdenklichen Mittel ausfindig gemacht, um Geld zu beschaffen. Die in Ungarn und Schlesien wohnenden Prossnitzer werden aufgesucht, damit sie Schutzgeld und Steuern entrichten1). Ein Bräutigam aus der Fremde musste vor Erteilung der Heiratsbewilligung eine für die damaligen Verhältnisse bedeutende Taxe erlegen2). Damit die Tempeleinnahmen erhöht werden, wird hei 50 Talern Strafe verboten, Privatgottesdienst zu veranstalten5). In der Mitte des 18. Jahrhunderts war die Gemeinde so verarmt, dass sie ihrem Rabbiner das Gehalt nicht bezahlen konnte4). Am 15. September 1726 wurde mittels Resolution Kaiser Karls VI. verordnet, dass fortan aus jeder jüdischen Familie nur einem Sohn das Heiraten zu gestatten sei. Zur Durchführung dieser pharaonischen Massregel wurde eine Konskription der mährischen Judenschaft durchgeführt und gleichzeitig die Separierung der jüdischen Einwohner von der christlichen Einwohnerschaft angeordnet 5). ^Am 26. April 1727 berichtet nun der Plumenauer Wirtschaftshauptmann an den Kreishauptmann von Olmütz Franz Fortunat Miniatti Freiherr von Campoli: Ich habe zwar den Kreisamtsverordnungen gemäss schon dreimal mit den Prossnitzern wegen der an die Kirche anstossenden Häuser mich einvernommen, aueh samt dem hiesigen Herrn Dechanten und zwei Deputierten die Häuser in Augenschein genommen und es ist dabei geblieben, dass nur von einem Hause ein Stück Hinterhof, durch welchen die Ringmauer des Friedhofes geschlossen werden soll, abzunehmen *) Gemeindebuch p. 5 b. 2) ibid. p. 9 b. s) ibid. p. 3 b. 4) ibid. p. 150 b. ף W. Müller a. a. 0. S. 33 ff.