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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 248

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 248)
Language
German
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240 Versuchs eines Ehebruchs überliefert wird, das zur Einführung der Datierung der Scheidebriefe den Anlass gegeben haben soll. Sieht man sich die zwei Talmudstellen genauer an. so ergibt sich die Lösung des Widerspruches von selbst. Der babylonische Talmud geht nämlich auf den Ursprung der Einführung zurück מפני מה תיקנו זמן בגטין, und dieser reicht sicherlich hoch in die altersgraue Zeit zurück, in welcher noch jüdische Strafrichter ihres strengen Amtes walteten. Für die Weisen jener Zeit mochte; wie R. Jochanan — dem wohl auch das von R. Huna überlieferte Ereignis bekannt war — richtig bemerkt, der strafrechtliche Grund שמא יחפה massgebend gewesen sein. Der jerusal. Talmud geht aber nicht auf den Ursprung der Einführung zurück, sondern begründet die Mischna für die späten Zeitgenossen, die die peinliche Gerichtsbarkeit nicht mehr übten (Vgl. Tossaphoth Gittin 18 a Stw. הנהו). Für diese Zeit konnte R. Jochanan selbstverständlich nicht mehr den strafrechtlichen Grund als den massgebenden anerkennen, und begründete die Beibehaltung des alten Brauches mit dem damals noch geltenden, zivilrechtlichen Grunde: משום פירי

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