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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 229

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 229)
Language
German
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221 antisemitischen Vorstoss, der von der Königsberger Universität ausging. Als der akademische Senat auf Veranlassung der medizinischen Fakultät den Antrag unterbreitete, die jüdischen Studenten, gleichviel ob fremde oder preussische Untertanen, vor der Aufnahme einer strengen Prüfung zu unterziehen und die Beibringung des Zeugnisses der Gemeinde über zureichende Substistenzmittel oder Unterstützungen vorzuschreiben, verfügte das Oberschulkollegiuni, die auswärtigen seien wie alle andern Auswärtigen zu behandeln, die inländischen nach der allgemein geltenden Vorschrift zu prüfen. Die Entlassung drohte es nur für den Nachweis an, dass das Studium den Vorwand für ein anderes Gewerbe bilde“1). 1798 behauptete ein jüdischer Arzt: ״die jüdischen Aerzte müssen doch ihre Immatriculation und Erlaubnis zum Cursiren theurer bezahlen als die christlichen Aerzte“. Zur Promotion an der Universität Frankfurt an der Oder bedurfte es einer königlichen ״vorgeschriebenen Spezialerlaubnis“2). Noch um 1808 bildete der ״Judendoktor“ den Gegenstand einer besonderen Schrift, und ein Grattenauer durfte die Behauptung wagen: ״Nach den Zeugnissen der Aerzte sind ihre [der Juden] Ausdünstungen der Gesundheit höchst gefährlich“. Er beriehiet auch das Charakteristikum: ״Von eilf hiesigen [Berliner] Aerzten jüdischer Nation . . . Sie sind S. 270 des diesjährigen Adresskalenders von allen übrigen Medieis und praktisierenden Aerzten in einem besonderen Abschnitte nabmentlieh aufgeführt.“ Zuletzt glaubte gar die preussische Verwarnung für jüdische Aerzte vom 10. November 1825 sie noeh mit ״du“ anreden zu dürfen, und 1842 die österreichische medizinische Wochenschrift eine ״Demonstration gegen die Zulassung der Juden zum medizinischen Studium“ sich leisten zu müssen. Am Ende dieser Reihe mag noch die 1862 in Preussen in Wirksamkeit he- Südliche ״Verwarnungsformel vor der Vereidigung der jüdischen Arzte und Wundärzte“ ihren Platz linden*). ף Monatsschrift a. a. ö. S. 368. ■ף Davidäon, Über die bürgerl. Verbesserang der Juden, Berlin 1788, S. 98, Kaufmann-Freudenthal, Die Familie Gomperz, Frkft. a. M. 1907, 8.183. 8) Graetz, Gescb. der Juden XI1 613, Freudenthal, Die judenfeindl. Beweg, in Preussen am Auf. dieses Jahrhunderts, im Jahrbuch z. Unterb. n. Belehr. XL], Breslau 1893, S. 34, Grattenauer, Wider die Juden, Berlin 1803, S. 12, Ders., Erklärung an das Publikum über meine Sehrift: Wider die Juden,

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