Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 221)
- Language
- German
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218 עד שימתין לערב בכדי שיעשו, דבר זה מפורש בהלכות). Auch von Weis» (IV, 37) wird ein gewichtiges Argument, gegen die Zeitangabe Graetz’ geltend gemacht. War doch, wie Weiss ausführt, der Zweck der Halachoth alle das jüdische Leben regelnden Vorschriften in einer Weise zusammenzustellen, die für die Praxis leicht zu gebrauchen ist. Aus dieser Erwägung hat sich der Verfasser nicht auf die im Talmud enthaltenen הלכות beschränken können, sondern auch die späteren תקנות mit aufnehmen müssen. Wir sehen demgemäss auch, dass die H. 6. derjenigen תקנות, die ihrer Abfassung vorangegangen, wohl Erwähnung tun. So der תקנה des Mar Raba und R. Huna bezüglich des Scheidungstermins einer Frau, die nicht weiter im ehelichen Verhältnis mit ihrem Manne verbleiben will (מורדת) oder auch der Einführung von זכרנו,כבוש כעסך und בספר חיים. Dagegen verlautet in den H. 6. nichts über spätere wichtige תקנות, wie über die des R. Huna und R. Bebai über die Haftbarkeit der beweglichen Habe für die Schulden des Erblassers, ebenso nieht über andere תקנות des Gaon R. Zadok, was doch nach Graetz* chronologischer Festsetzung der H. G. wohl geschehen wäre. Halewy stimmt mit Gaetz bezüglich der zeitlichen Anfeinanderfolge der beiden Halachasammlungen überein, indem auch nach seiner Annahme die Abfassung der H. P. seitens R. Jehudai der Abfassung der H. G. durch R. Simon aus Kahira vorangegangen ist. Er setzt die H. G. aber nieht, wie Gr., 150 Jahre nach R. Jehudai, sondern stellt ihn als einen jüngeren Zeitgenossen hin, dem bei der Abfassung seiner Halachoth schon das Werk seines älteren Zeitgenossen als Vorlage gedient hat. Es ergibt sich ihm dies erstens aus den verschiedenen, gegen Rappoport, Weiss und Graetz angeführteu Momenten. Sodann aus der Tat- Sache, dass allda, wo die Halacha im Namen R. Simons gebracht wird, diese sich in unseren H. G. vorfindet, dagegen viele von R. Jehudai hergeleitete Halachoth fehlen. R. Jehudai würde doch, wenn sein פסוקות, wie Weiss meint, auf H. G. aufgebaut wäre, in seiner Sammlung auch seinen eigenen Halachoth Raum gewährt haben. Ausserdem, führt Halewy weiter aus, enthalten die uns vorliegenden H. G. auch die אזהרות, die Aufzählung der תדי״ג מצות, die überall R. Simon und nirgends R. Jehudai zugeschrieben werden. Halewy charakterisiert die beiden Halachasammlungen bezuglieh ihrer Provenienz dahin, dass die H. P. eine Sammlung der