Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 178)
- Language
- German
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170 LXXXVIII. Eia Beispiel, wie die ursprüngliche Bedeutung eines Wortes verloren gehen kann und dasselbe dennoch im Sprachgebrauch weiterlebt, ist das bekannte Wort סמיכה. Der eigentliche Sinn des Wortes ist: Einem die Hände aufs Haupt legen, um ihm die Würde eines Rabbi, eines Lehrers, zu verleihen, wie es Mosche dem' Joschaa getan hat. (4. M. 27, 23 u. Raschi das.) Obgleich nun in späterer Zeit dieses Händeauflegen nicht mehr üblich war, wie aus * Sanhedrin 13 b, Rambam H. Sanhedrin 4, 2 zu ersehen ist, und_ das Wort seinem eigentlichen Sinn nach nicht mehr anwendbar war, so wurde es dennoch in seiner bildlichen Bedeutung im Sprachgebrauch beibehalten. Wir haben hier denselben Entwicklungsgang wie bei כרת ברית,מלא.יד, oder bei אכל קוצין. Nebenbei sei bemerkt, dass es eigentlich auffallend ist, warum die Semicha nicht mehr כיד gemacht wurde, wie es doch audrücklich in der Thora bei Jehoschua steht. Da meine ich nun, weil die Einsetzung der 70 Ältesten 4. M. 11 ohne Händeauflegen vor sich ging, deshalb hat man in späterer Zeit dieses Verfahren zum Vorbild genommen. Rambam a. a. 0. 1 will offenbar diesen Unterschied hervorheben, denn er schreibt: ומשה רבעו׳.סמך יהושע ביד שנאמר וכר וכן השבעים זקנים משה רבעו פמכה. Warum aber dieses Verfahren dem von Jehoschua vorgezogen und zum Vorbild genommen wurde, dürfte folgenden Grund haben, Rambam das. Halacha 6 schreibt, dass man innerhalb von ארץ ישראל auch einem Abwesenden die Semicha schriftlich oder durch Vermittlung eines Boten erteilen kann. Im יד רמה z. St. wird eine gegenteilige Ansicht erwähnt, welche mit unserer Gemara auch zu vereinbaren ist. Die Anschauung des Rambam findet jedoch in folgender sächlicher Erwägung eine Stütze. Er hat sich auch die Frage vörgelegt, warum man von der Semicha durch ״Händeauf legen״ abgekommen sei und er sagte sich, weil män die Möglichkeit haben wollte auch einem Abwesenden die Semicha zu erteilen. Hätte man nun blos bei dem Abwesenden eine Ausnahme von der üblichen Form gestattet, sonst aber die Semicha durch Händeauflegen beibehalten, so würde man das nicht als vollgültige Semicha angesehen haben. Deshalb hat man משום לא פלוג von